Via sicura: Das Programm für mehr Sicherheit auf der Strasse

Bern, 17.12.2004 - Mit ’Via sicura’, dem Programm für mehr Sicherheit auf den Schweizer Strassen, soll bis 2010 die Zahl der Verkehrstoten auf weniger als 300 pro Jahr gesenkt werden. Die Massnahmen sind in einem Bericht enthalten, der von Experten unter der Leitung des Bundesamtes für Strassen erarbeitet worden ist. Das breitgefächerte Paket setzt unter anderem bei der Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Verkehrsteilnehmenden, bei Anpassungen der Strasseninfrastruktur aber auch bei vermehrten sicherheitsrelevanten Kontrollen im Strassenverkehr an. Das Programm soll nach dem Verursacherprinzip von den Verkehrsteilnehmenden finanziert werden. Der Schlussbericht der Experten geht nun zur Beurteilung an das UVEK, das dem Bundesrat voraussichtlich bis Mitte 2005 den Antrag zur Umsetzung stellen wird.

Ziel des Projektes ist es, eine Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik zu formulieren, welche die Sicherheit auf den Strassen wesentlich verbessert. Das Oberziel besteht darin, bis im Jahre 2010 die Anzahl Verkehrstoten auf weniger als 300 pro Jahr und die Schwerverletzten auf weniger als 3000 pro Jahr zu senken.

Die Zwischenergebnisse des Projektes wurden in drei Syntheseberichten zusammengefasst und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der nun vorliegende vierte Synthesebericht schliesst sich diesen Arbeiten an. Im Wesentlichen beinhaltet er die von den beteiligten Fachleuten vorgeschlagenen Massnahmen.


Die Massnahmen im Einzelnen

Die 56 Massnahmen verteilen sich auf zwölf Handlungsfelder. Sie sind im Anhang zum vierten Synthesebericht aufgelistet. Die beispielhafte Aufzählung einzelner Massnahmen vermittelt einen Eindruck der inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Handlungsfelder:

- Mobilitäts- und Sicherheitserziehung auf allen Schulstufen

- Ausbau des internationalen Engagement für Fahrzeugsicherheit


- Beschleunigung und Vereinheitlichung der Sanktionierungsverfahren

- Analyse und Behebung von potenzieller Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten

- Gestaltung der Verkehrsvorschriften

- Alkoholverbot für Berufschauffeure

- Alkoholverbot für Neulenkende

- Systematische Nachschulung von Wiederholungstäter

- Fahren mit Licht am Tag

Aus der im vergangenen August publizierten, vorläufigen Liste wurden einzig die Massnahmen ’Unfalldatenschreiber’ und ’Verbot der aktiven, externen Kommunikation mit elektronischen Hilfsmitteln’ gestrichen. Die übrigen Massnahmen sollen umgesetzt werden.


Zielerreichung nicht zum Nulltarif

Die Analyse des Massnahmenpakets zeigt, dass der volkswirtschaftliche und finanzielle Nutzen von Via sicura die Kosten für deren Umsetzung wesentlich übersteigt.

Die Aufwendungen für die öffentliche Hand (Bund, Kantone/Gemeinden) fallen vor allem für die Beseitigung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen auf dem Strassennetz an. In den Kantonen und Gemeinden entstehen zusätzliche Kosten für die Verkehrskontrollen, die auf die sicherheitsrelevantesten Fehlverhalten konzentriert und verdichtet werden sollen. Pro Jahr fallen der öffentlichen Hand ungedeckte Kosten in der Höhe von rund 300 Mio. Franken an. Dieser Betrag soll verursachergerecht durch einen prozentualen Zuschlag auf der risiko- und verursachergerecht ermittelten Motorfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungsprämie (ohne Kasko-Versicherung) finanziert werden. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz für vorsichtiges und sicheres Fahren geschaffen, da die Prämien individuell anhand verschiedener Risikomerkmale berechnet werden. So hat zum Beispiel jemand, der ein Fahrzeug mit höherem Gefährdungspotenzial versichert, mehr zu bezahlen. Bei der Prämienberechnung wird ebenfalls das Risikopotenzial der Person und der individuelle Schadensverlauf berücksichtigt. Versicherte Personen, die während Jahren unfallfrei gefahren sind, profitieren von einem Rabatt. Personen, die Schäden zu verantworten haben, müssen einen Zuschlag zahlen. Sobald die Massnahmen ihre Wirkung entfalten, wird sich dies positiv auf die Unfallschäden und damit auf die Versicherungsprämien auswirken.

Detailliertere Informationen über die finanziellen Auswirkungen und die vorgeschlagene Finanzierungsform sind in der Beilage ’Kosten/Nutzen und Finanzierung von Via sicura’ zu dieser Medienmitteilung aufgeführt.

Via sicura - die Umsetzung der neuen Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik

Die Umsetzung der neuen Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik wird unter dem Titel ’Via sicura’ in einem Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr festgelegt.

Um die vom Bundesrat verlangte Wirkung bereits per 2010 erreichen zu können, müssten die Massnahmen ohne Verzögerung in die Umsetzung gegeben werden können. Für die zentralen Massnahmen von Via sicura sind allerdings Gesetzesänderungen notwendig und der Zeitbedarf des ordentlichen Rechtsetzungsverfahrens ist erheblich. Ohne dringliches Recht ist somit davon auszugehen, dass das Wirkungsziel erst wenige Jahre nach 2010 im verlangten Umfang erreicht werden kann.

Das weitere Vorgehen

Die vier Syntheseberichte werden zu einem Schlussbericht zusammengefasst und mit dem Handlungsprogramm für die Umsetzung der neuen Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik ergänzt. Das ASTRA unterbreitet diesen Schlussbericht noch in diesem Jahr dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Beurteilung. Dem Bundesrat wird voraussichtlich bis Mitte 2005 ein entsprechender Antrag zur Umsetzung des Handlungsprogramms ’Via sicura’ gestellt.


ASTRA Bundesamt für Strassen
Information und Kommunikation


Auskünfte:
Informationsdienst Bundesamt für Strassen, Tel. 031 324 14 91



Herausgeber

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-8617.html