BAZL: Prüfung von Gebührenerhöhung für Kleinfliegerei

Bern, 01.06.2005 - In einem Bericht für die Kommission für Verkehr- und Fernmeldewesen des Nationalrates schlägt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vor, die Abgeltung für den Flugwetterdienst bei der Kleinaviatik zu prüfen. Auf andere Massnahmen zum Abbau von Quersubventionen bei den Leistungen der Skyguide soll aus Sicherheitsüberlegungen, aus Gründen der Regionalpolitik und aus finanziellen Erwägungen verzichtet werden.

Die Leistungen von Skyguide für die Flughäfen Genf, Bern, Lugano, Grenchen, Eplatures, Altenrhein und Sion decken die Kosten nicht. Der Schweizer Flugsicherung fehlen rund 15 Millionen Franken, welche auch durch den Überschuss bei den Anfluggebühren auf Zürich nicht ganz ausgeglichen werden. Weiter rechnet Skyguide, dass ihr durch die Kleinaviatik jährlich ungedeckte Kosten von rund 8 bis 9 Millionen Franken entstehen. Allein beim Flugwetterdienst fehlen rund 1,3 Millionen Franken.

In seinem Bericht hat das BAZL verschiedene Varianten erarbeitet, um die ungedeckten Kosten in einzelnen Bereichen bei Skyguide zu beheben. Eine Übernahme der ungedeckten Flugsicherungskosten bei den kleineren Flughäfen etwa durch den Bund, wie dies im Ausland teilweise praktiziert wird, kommt angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen nicht in Frage. Eine Überwälzung auf die Flugplatzbenützer ist auch nicht möglich, da dies teilweise zu Gebührenerhöhungen von 300 bis 700 Prozent führen dürfte. Weitere Möglichkeiten, wie die Erhebung von Streckengebühren bei der Kleinaviatik fallen ausser Betracht, weil die administrativen Kosten für die Gebührenerhebung höher wären als der Ertrag. Andere Massnahmen hätten negative wirtschaftliche und regionalpolitische Effekte. Einzig die Verrechnung der Kosten für den Flugwetterdienst ist nach Meinung des BAZL weiter zu verfolgen. Die Mehrbelastung für die Leichtaviatik von rund 1,3 Millionen Franken würde zu einer Erhöhung der Anfluggebühren von durchschnittlich 60 Prozent führen.

Weiter schlägt das BAZL vor zu prüfen, ob nicht die Kantone oder Gemeinden mit Regionalflugplätzen an den ungedeckten Flugsicherungskosten zu beteiligen sind. Kantone und Gemeinden im Umfeld von Regionalflugplätzen ziehen schliesslich wirtschaftlichen Nutzen aus diesen Infrastrukturanlagen.





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