Hochschule Luzern vom Bund als beitragsberechtigt bestätigt

Bern, 19.08.2020 - Der Bundesrat hat am 19. August 2020 die Hochschule Luzern – Fachhochschule Zentralschweiz gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz beitragsrechtlich anerkannt. Neben der praxisorientierten Lehre gehören Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen zu ihren Kernkompetenzen.

Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) am 1. Januar 2015 müssen sich nicht nur alle künftigen, sondern auch die bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Sie ist überdies eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmittel zu erhalten.

Die sechs Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug hatten vom Bundesrat im Dezember 2003 eine unbefristete Genehmigung zur Errichtung und Führung der Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ) gemäss damaligem Fachhochschulgesetz erhalten. Seit 2007 tritt die FHZ unter der Bezeichnung «Hochschule Luzern» (HSLU) auf. Nun wurde die HSLU am 27. September 2019 vom Schweizerischen Akkreditierungsrat als Fachhochschule institutionell akkreditiert. Anschliessend reichte der für die HSLU zuständige Konkordatsrat der sechs kantonalen Regierungen der Zentralschweiz das Gesuch um Beitragsberechtigung beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ein. Die Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz SHK hat diesen Antrag am 1. Juli 2020 einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die HSLU ausgesprochen.


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