Höhere Deckung bei Elementarschäden

Bern, 18.10.2006 - Die signifikante Erhöhung des Elementarschadenrisikos weltweit und die Un-wetter im Sommer 2005 in der Schweiz machen eine Erhöhung der Deckungs-limiten in der Elementarschadenversicherung notwendig. Der Bundesrat hat die Erweiterung der Deckungslimiten gutgeheissen und die Selbstbehalte in der Aufsichtsverordnung (AVO) angepasst.

Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden an Fahrhabe und Gebäuden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch entstehen. Deckungsumfang und Prämientarife sind für alle Privatversicherer in der Schweiz einheitlich und verbindlich. Angesichts seiner hohen sozialpolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung wurde dieser Grundsatz 1993 gesetzlich verankert.

Die signifikante Erhöhung des Elementarschadenrisikos weltweit und die Unwetter im Sommer 2005 in der Schweiz zeigen, dass die heutigen Deckungslimiten von CHF 250 Millionen in der Elementarschadenversicherung für Gebäude und für Fahrhabe nicht mehr ausgereicht haben. Nach heutigen Erkenntnissen hat sich eine Erhöhung der Deckungslimite auf je 1 Milliarde Franken sowohl für Gebäude als auch für Fahrhabe aufgedrängt.

Zur notwendigen Erweiterung der Deckungslimiten musste die Aufsichtsverordnung (AVO) geändert werden. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Die Kapazitätserweiterung auf je CHF 1 Mia wird durch eine bescheidene Prämienerhöhung und eine Anpassung der Selbstbehalte finanziert.


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Gerald Stooss, Leiter Schadenversicherung, Bundesamt für Privatversicherungen, Tel 031 322 83 38



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