Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes: Expertenentwurf publiziert

Bern, 21.09.2006 - Der Entwurf des totalrevidierten Versicherungsvertragsgesetzes liegt vor. Dieser soll unter anderem den Anliegen des Konsumentenschutzes sowie den Entwicklungen des internationalen Versicherungsvertragsrechts verstärkt Rechnung tragen. Damit sind die Arbeiten der Expertenkommission unter der Leitung von Professor Anton K. Schnyder beendet. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) beauftragt, gestützt auf den Expertenentwurf bis Ende 2007 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (VVG) regelt die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten. Das Gesetz wurde vor fast 100 Jahren in Kraft gesetzt und seither lediglich teilrevidiert. Es vermag daher den Ansprüchen an einen modernen, konsumentenfreundlichen Erlass nicht mehr vollauf zu genügen. Aus diesem Grund setzte die damalige Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, alt Bundesrätin Ruth Metzler, am 11. Februar 2003 die Expertenkommission VVG unter der Leitung von Professor Anton K. Schnyder ein. Diese erhielt den Auftrag, einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht abzuliefern.

In die Totalrevision sollen diejenigen politischen und konsumentenschutzrechtlichen Anliegen aufgenommen werden, die in der im Jahr 2004 durchgeführten Teilrevision nicht bereits berücksichtigt wurden. Gleichzeitig soll das neue VVG insbesondere auch den Empfehlungen der Wettbewerbskommission und den Entwicklungen des Versicherungsvertragsrechts in unseren Nachbarstaaten angemessen Rechung tragen sowie die Koordination mit dem Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht verbessern.

Die Expertenkommission VVG hat den Gesetzesentwurf inklusive erläuterndem Bericht Anfang August 2006 abgeliefert. Das EFD dankt dem Präsidenten und den Mitgliedern der Expertenkommission für die geleistete Arbeit. Damit sind die Arbeiten der Expertenkommission beendet. Nach Abschluss dieser ersten Phase wird das Gesetzgebungsverfahren nun weitergeführt. Das EFD hat das BPV beauftragt, gestützt auf den Expertenentwurf bis Ende 2007 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Jean-Claude Albertin, Referent GS-EFD, Tel 031 324 38 60



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-7449.html