Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen

Bern, 01.06.2018 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Obwalden, Basel-Landschaft, Tessin, Neuenburg und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 1. Juni 2018 verabschiedeten Botschaft festhält.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Zürich:

  • das leistungsfähige Staatsstrassennetz;

im Kanton Obwalden:

  • die Einbürgerung;

im Kanton Basel-Landschaft:

  • die Finanzbeschlüsse und den Aufgaben- und Finanzplan;

im Kanton Tessin:

  • das angemessene Angebot an öffentlichen Dienstleistungen;

im Kanton Neuenburg:

  • die Reform der Institutionen;

im Kanton Genf:

  • die Volksrechte.


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