PUBLICA: Bundesrat genehmigt Anpassungen in den Anschlussverträgen

Bern, 25.04.2018 - Am 25. Januar 2018 hat die Kassenkommission PUBLICA beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2019 zu senken. Mit der Senkung des Zinssatzes sinken auch die zu erwartenden Altersleistungen der Versicherten. Die Kassenkommission und die paritätischen Organe der einzelnen Vorsorgewerke haben deshalb Abfederungsmassnahmen beschlossen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 die dafür notwendigen Änderungen in den Anschlussverträgen genehmigt.

Um die Verpflichtungen in der beruflichen Vorsorge auf lange Frist finanzieren zu können, muss PUBLICA ihre technischen Grundlagen laufend aktualisieren. Aus diesem Grund hat die Kassenkommission PUBLICA beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2019 von 2,75 auf 2,00 Prozent zu senken. Damit sinken auch die zukünftigen Altersrenten der Versicherten um rund zehn Prozent. Um die Auswirkungen zu dämpfen, hat die Kassenkommission für Versicherte ab 60 Jahren Abfederungsmassnahmen beschlossen. Für Versicherte ab 62 entstehen praktisch keine Leistungseinbussen, die 60 bis 62-Jährigen haben mit einer Leistungseinbusse von bis zu 2,8 Prozent zu rechnen.

Die paritätischen Organe des Vorsorgewerks Bund und der Vorsorgewerke der dezentralen Verwaltungseinheiten haben ihrerseits weitere Abfederungsmassnahmen für die Versicherten unter 60 beschlossen. Die Leistungseinbussen betragen dank den Abfederungsmassnahmen je nach Vorsorgewerk und Alter noch zwischen drei und 6,5 Prozent.

Die Senkung des technischen Zinssatzes muss in den Anschlussverträgen der Vorsorgewerke umgesetzt werden. Alle Änderungen in den Anschlussverträgen mit finanziellen Auswirkungen müssen dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 die Änderungen in den Anschlussverträgen genehmigt.


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