Flugfeld Biel-Kappelen: Pistenverschiebung und Änderungen des Betriebsreglements

Bern, 24.04.2018 - Das BAZL genehmigt die Verschiebung und die Befestigung der bestehenden Graspiste mit Kunststoffgittern auf dem Flugfeld Biel-Kappelen. Gleichzeitig mit der Plangenehmigung wird das neue Betriebsreglement genehmigt. Dieses beschränkt die jährlichen Flugbewegungen auf 12'000 und sieht wegen der Verschiebung der bestehenden Piste neue An-und Abflugverfahren vor.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Flugbetrieb und der betrieblichen Abläufe will die Flugplatzgenossenschaft Biel und Umgebung auf dem Flugfeld Biel-Kappelen die bestehende Graspiste verschieben und sie mit Kunststoffgittern befestigen. Das entsprechende Gesuch mit der Änderung des Betriebsreglements inklusive geänderten An- und Abflugverfahren wurde im Spätsommer 2015 öffentlich aufgelegt. Gegen das Gesuch gingen beim BAZL 36 Einsprachen von Privatpersonen und Gemeinden ein.

In der Folge führten die Gemeinden Kappelen, Worben, Merzligen und Jens mit der Flugplatzhalterin Verhandlungen zur Ausgestaltung des jetzigen Betriebsreglements von 1974. Dabei wurde auch eine Beschränkung von 12'000 Flugbewegungen im Betriebsreglement vereinbart. Das Ergebnis dieser Verhandlungen floss in das Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt des Flugfelds Biel-Kappelen ein, das am 3. Februar 2016 vom Bundesrat verabschiedet wurde.

Mit der Verfügung des BAZL wird das Gesuch um Pistenverschiebung und Änderungen des Betriebsreglements nun genehmigt und die Bewegungszahlbeschränkung im Betriebsreglement verbindlich festgelegt. Gegen die Verfügung des BAZL steht der Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht offen.


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