Flughafen Genf: Anhörung zum SIL-Objektblatt abgeschlossen

Bern, 20.03.2018 - Das im November 2017 eröffnete Anhörungsverfahren zum Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Genf ist am 16. März 2018 zu Ende gegangen. Die meisten der rund 300 eingegangenen Stellungnahmen haben die Lärmbelastung sowie die Luftqualität zum Thema. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL wird nun das Objektblatt vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Anhörung überarbeiten. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 wird es dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Im November 2017 wurde das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Genf im Rahmen der öffentlichen Anhörung aufgelegt. Im Zuge des Verfahrens gingen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt rund 300 Stellungnahmen aus der Schweiz und aus Frankreich ein. Sie stammen von Organisationen, Verbänden, politischen Parteien und rund 200 Privatpersonen, die von ihrem Recht Gebrauch machten, sich zum Objektblattentwurf zu äussern. Auch politische Behörden aus der Schweiz und aus Frankreich legten ihre Bemerkungen, Bedenken und Vorschläge zum SIL-Objektblatt dar. Dieses steckt den Rahmen für den Betrieb und die Entwicklung der Flughafeninfrastruktur bis ins Jahr 2030 ab.

In den Stellungnahmen werden verschiedene im SIL-Objektblatt behandelte Themen aufgegriffen. Im Zusammenhang mit der erwarteten Zunahme der Bewegungen bis 2030 betonen die Schweizer Behörden insbesondere die Umweltwirkungen und klimabezogenen Aspekte sowie die Auswirkungen des Objektblattentwurf auf die Raumplanung. Seitens der Privatpersonen, Verbände und Organisationen werden häufig Aspekte im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Flughafenbetriebs auf die Lärmbelastung und die Luftqualität thematisiert. Die französischen Behörden haben ausserdem den Wunsch geäussert, bestimmte Flugwege über ihrem Gebiet zu diskutieren.

In den kommenden Wochen wird das BAZL die eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig prüfen. Die formulierten Vorschläge werden beurteilt und gegebenenfalls als Grundlage für Anpassungen am Objektblattentwurf verwendet. Anschliessend werden die im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen in einem erläuternden Bericht zusammengefasst und erörtert. Dieser Bericht wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 zum Zeitpunkt der Genehmigung des Objektblatts durch den Bundesrat veröffentlicht. Eingangsbestätigungen für die einzelnen Stellungnahmen, die im Zuge der breit angelegten und am 16. März 2018 abgeschlossenen Anhörung eingereicht wurden, sind im Verfahren des BAZL nicht vorgesehen.


Adresse für Rückfragen

Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon:


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70145.html