Newsletter Büro für Konsumentenfragen 01/2018

Bern, 27.02.2018 - Anbei erhalten Sie den Newsletter des Büro für Konsumentenfragen.

Holzdeklaration

Massnahmen gegen Hochpreisinsel
Am 20. Dezember 2017 hat der Bundesrat Massnahmen gegen die Hochpreisinsel beschlossen. Er hat namentlich entschieden, die Anzahl der Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip zu reduzieren. Von dieser Massnahme erwartet der Bundesrat, dass die Produktevielfalt in der Schweiz zunehmen wird, der Wettbewerb sich intensiviert und die Konsumentenpreise sinken werden. Zu den Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip zählt auch die Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Gemäss Entscheid des Bundesrates soll eine analoge Regelung zur europäischen Regelung EUTR eingeführt werden und in diesem Zusammenhang die Aufhebung der Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten angestrebt werden. Bereits in seiner Botschaft zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Umweltschutzgesetzes) vom 12. Februar 2014 sowie nach Konsultationen bei Verbänden der Wirtschaft, der Umwelt und bei Konsumentenschutzorganisationen hat der Bundesrat die Einführung einer EUTR äquivalenten Regelung als nötig erachtet.

Kontrollresultate 2017
Bei der Kontrolle der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) 2017 erneut unterschiedliche Qualitäten der Deklarationen in den Unternehmen festgestellt. Grund dafür ist vor allem die unterschiedliche Umsetzung der Deklarationspflicht in den Unternehmen.
Die Erfahrungen aus den Kontrollen der Vorjahre zeigten, dass nicht alle Unternehmen die deklarationspflichtigen Produkte gleich gut deklarieren. Wie bereits im Vorjahr, legte das BFK deshalb auch 2017 seinen Kontrollfokus auf Unternehmen, die ein grösseres Risiko für inkorrekte Deklarationen haben. Kontrolliert wurden kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, Versand- und Onlinehändler sowie neue Anbieter auf dem Markt.
Insgesamt fanden 120 Kontrollen statt. Ein Sechstel (17 Prozent) der geprüften Unternehmen deklarierten ihre Produkte vollständig korrekt. Bei 37 Prozent der Unternehmen waren die kontrollierten Produkte teils korrekt und teils nicht korrekt deklariert. Bei 41 Prozent der Unternehmen, war kein kontrolliertes Produkt vollständig korrekt deklariert. Bei fünf Prozent der Unternehmen fehlte bei allen kontrollierten Produkten sowohl die Deklaration der Holzart als auch die Deklaration der Holzherkunft. Gründe für die fehlerhafte bzw. unvollständige Deklarationen waren oft systemischer Natur oder die fehlende Kenntnis der Verordnung.

Die Unternehmen wurden aufgefordert, ihre Prozesse dahingehend zu verbessern und geeignete Massnahmen zur Erfüllung der Deklarationspflicht zu treffen. Ihnen wurden Fristen gesetzt, innerhalb derer sie die korrekte Umsetzung der Verordnung sicherstellen und belegen mussten. Die betroffenen Unternehmen kamen den Forderungen des BFK vollständig nach. Einzig in drei Fällen musste das BFK die Berichtigung der Deklaration verfügen.
Darüber hinaus wurden alle Unternehmen, die unzureichende Kenntnisse über Art und Umfang der Deklarationspflicht hatten, diesbezüglich beraten und umfassend informiert.

Neues aus der Kommission für Konsumentenfragen (EKK)

Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) erhält aufgrund von Rücktritten drei neue Mitglieder:

Frau Ivette Djonova, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Wettbewerb & Regulatorisches bei economiesuisse, ersetzt Frau Marlis Henze, Juristin und Projektleiterin ebenfalls bei economiesuisse.

Frau Anne-Christine Fornage, Professorin der Universität Freiburg, ersetzt Frau Professor Ariane Morin von der Universität Lausanne.

Herr Patrick Kessler, Präsident Verband des Schweizerischen Versandhandels, ersetzt Frau Dagmar Jenni, Geschäftsführerin der Swiss Retail Federation.

Die aktuelle Zusammensetzung der EKK finden Sie unter folgendem Link: https://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/gremium_10314.html
Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) berät den Bundesrat sowie die Departemente und ihre Dienste in Fragen der Konsumpolitik anhand von Empfehlungen.

Produktrückrufe und Sicherheitshinweise

2017 publizierte das BFK 68 Produktrückrufe und Sicherheitshinweise in Zusammenarbeit mit verschiedenen Marktaufsichtsbehörden und Unternehmen. Die Anzahl lag damit leicht unter der des Vorjahrs, in dem 72 Rückrufe und Sicherheitshinweise veröffentlicht wurden.
Rund ein Drittel der Rückrufe betraf Nahrungsmittel und Getränke, knapp 20 Prozent elektrische Geräte und Komponenten. Auch Kinderspielzeuge wurden mit fast 15 Prozent vergleichsweise häufig zurückgerufen (vergleiche beiliegende Abbildung).

Um einer grösseren Öffentlichkeit Produktrückrufe und Sicherheitshinweise zugänglich zu machen, veröffentlicht das BFK Produktrückrufe und Sicherheitshinweise nicht nur auf seiner Website www.konsum.admin.ch, sondern auch auf den sozialen Medien Twitter und Facebook.

Die aktuellen Produktrückrufe und Sicherheitshinweise für die Schweiz finden Sie in drei Amtssprachen auf:

Twitter
Deutsch: Produktrückruf CH  @rueckruf_ch
Französisch: Rappel de produit CH  @rappel_ch
Italienisch: Richiamo prodotto CH  @richiamo_ch

Facebook
Deutsch: Produktrückrufe Schweiz
Französisch: Rappels de produits Suisse
Italienisch: Richiami di prodotti Svizzera


Adresse für Rückfragen

Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41 58 462 20 21
E-Mail: bojan.tesic@bfk.admin.ch



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