Zahl der Ausweisentzüge 2017 stabil

Bern, 27.02.2018 - In rund 84 700 Fällen mussten Fahrzeuglenkerinnen oder Fahrzeuglenker letztes Jahr in der Schweiz ihren Schweizer Führerausweis oder andere Ausweise wie den Lernfahrausweis abgeben. Das ist etwas weniger als im Vorjahr. Die Hauptgründe für einen Ausweisentzug waren wie in den vorangegangenen Jahren überhöhte Geschwindigkeit und Fahren im angetrunkenen Zustand. Dies zeigen die neuen Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamtes für Strassen (ASTRA).

Im Vergleich zum Vorjahr ist im Jahr 2017 die Anzahl der Ausweisentzüge in etwa stabil geblieben. Sie hat sich auf 84 727 reduziert (minus 534 Fälle). Bei 1312 der im Jahr 2017 entzogenen Ausweise handelt es sich um Annullierungen von Führeraus-weisen auf Probe. Im Jahr 2016 waren es noch 1432 Annullierungen, also rund 8 Prozent mehr.

In den meisten Fällen wurde der Ausweis wegen überhöhter Geschwindigkeit entzogen. Die Anzahl dieser Entzüge beträgt insgesamt 28 449. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Rückgang von 2,7 Prozent. Damit setzt sich bei den Ausweis-entzügen aufgrund von Geschwindigkeitsdelikten der rückläufige Trend seit 2010 fort.

In 13 620 Fällen wurde der Ausweis aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss entzogen. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist das ein Rückgang von rund 10 Prozent. Die Zahl der Entzüge aufgrund von Angetrunkenheit sinkt seit dem Jahr 2010 kontinuierlich. Das gegenteilige Bild zeigt sich bei den Ausweisentzügen aufgrund von Fahren unter Drogeneinfluss. Seit dem Jahr 2009 steigen diese Fälle stetig an und zählten 5047 Fälle im Jahr 2017. Im Vergleich zum 2016 ist das ein Plus von 8 Prozent.

Bei jenen Fällen, in denen sich Personen aufgrund der Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen nicht zur Teilnahme am Strassenverkehr eignen, ist hingegen ein Rückgang der Ausweisentzüge zu verzeichnen. Der Rückgang beläuft sich auf 21 Prozent bei Ausweisentzügen aufgrund von Alkoholabhängigkeit (1721 Entzüge im Jahr 2017) und auf 6 Prozent bei Drogensucht (3226 Entzüge im Jahr 2017).

Unaufmerksamkeit und Ablenkung

In 8411 Fällen wurde der Ausweis aufgrund der Gefährdung Dritter durch Unaufmerksamkeit, in 1662 Fällen aufgrund von Ablenkung (beispielsweise durch Telefonieren, Surfen am Smartphone oder Essen) entzogen. Dies entspricht in beiden Fällen einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr – bei Unaufmerksamkeit um 4 Prozent, bei Ablenkung um knapp 2 Prozent. Während sich bei der Anzahl der Ausweisentzüge aufgrund von Unaufmerksamkeit der rückläufige Trend seit 2012 weiter fortsetzt, findet der massive Anstieg der Ausweisentzüge aufgrund von Ablenkung seit 2013 (plus 88 Prozent zwischen 2013 und 2016) vorerst ein Ende.

Im Jahr 2017 wurde in 6004 Fällen der Ausweis entzogen, weil sich die Fahrzeuglenkenden aufgrund von Krankheit und Gebrechen nicht zum Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr eigneten. In 1257 Fällen waren die betroffenen Personen in den Altersklassen 70 bis 74 Jahre; in 2157 Fällen 75 Jahre oder älter. In diesen beiden Altersklassen zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um knapp 12 bzw. um knapp 16 Prozent. Bei den unter 70-jährigen Personen ist die Zahl der Ausweisentzüge hingegen um rund 4 Prozent auf 2590 gesunken.

Entzüge von ausländischen Führerausweisen

Neben den 84 727 Entzügen von Schweizer Ausweisen im Jahr 2017 wurden 20 816 ausländische Führerausweise aberkannt. Gegenüber dem Vorjahr mit 20 482 Aber-kennungen ist das ein leichter Anstieg von knapp 2 Prozent. Häufigster Grund für die Aberkennung eines ausländischen Führerausweises waren im Jahr 2017 Geschwindigkeitsdelikte.

 

 


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