Staatsvertrag Schweiz-Deutschland: Gutachten stützt Haltung des Bundesrates

Bern, 29.10.2001 - 

Im Rahmen der Abklärungen zum Verhältnis zwischen dem Staatsvertrag Schweiz–Deutschland über den Luftverkehr und den sektoriellen Abkommen Schweiz–EG hatte der Bundesrat im Sommer den Auftrag erteilt, die rechtliche Lage durch ein Gutachten überprüfen zu lassen. Pablo Mendes de Leon, Direktor des internationalen Instituts für Luft- und Raumfahrtrecht an der Universität Leiden (Holland), hat in diesem Gutachten eine Reihe von Fragen zum internationalen wie auch zum EG-Recht beantwortet und gewichtet. Zusammenfassend rät er der Schweiz, den Vertrag mit den am 23. April 2001 in Berlin festgelegten Eckwerten abzuschliessen und sich nicht auf ein Rechtsverfahren mit Deutschland einzulassen. Das Gutachten stützt somit die Haltung, die der Bundesrat eingenommen hat.

Den Staatsvertrag haben Repräsentanten der Schweiz und Deutschlands am 18. Oktober 2001 unterzeichnet. Damit er bis Februar 2005 vollumfänglich seine Wirkung entfalten kann, bedarf er der Ratifikation durch die beiden Länder. In der Schweiz liegt dies in der Kompetenz der Eidgenössischen Räte. Heute Montag hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates als erstes parlamentarisches Gremium die Beratung über den Staatsvertrag aufgenommen. Die Behandlung in den beiden Kammern ist für kommendes Jahr vorgesehen.



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