WEKO sanktioniert einzelne Submissionsabreden im Engadin

Bern, 21.12.2017 - Verschiedene Bauunternehmen haben im Engadin zwischen 2008 und 2012 einzelne Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau manipuliert. Sie haben die Preise abgesprochen und gemeinsam bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Unternehmen wurden von der Wettbewerbskommission (WEKO) gebüsst. Die WEKO-Entscheide sind Teil von zehn Untersuchungen im Kanton Graubünden.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) schloss sechs Untersuchungen über einzelne Submissionsabreden im Engadin ab. Die betreffenden Submissionsabreden betrafen acht Hoch- und Tiefbauprojekte mit einem Auftragswert zwischen CHF 80‘000 und CHF 6 Mio. Bei sechs Projekten handelte es sich um private Aufträge. Von den zwei anderen Beschaffungen stammt eine von einer Engadiner Gemeinde und die andere vom Kanton.

Die Entscheide richten sich an die Unternehmen Bezzola Denoth AG, Foffa Conrad AG, Implenia Schweiz AG, METTLER PRADER AG, ZINDEL GRUPPE AG, Crestageo AG, D. Martinelli AG, Lazzarini AG, Broggi Lenatti AG, P. Lenatti AG (Hochbau und Tiefbau), René Hohenegger Sarl und Nicol. Hartmann & Cie. AG. Die Bauunternehmen manipulierten die einzelnen Beschaffungen in verschiedenen Konstellationen.

Im Rahmen dieser Abreden beschlossen die Unternehmen jeweils, wer den Zuschlag erhalten soll. Die anderen Firmen boten ihre Leistung in der Folge zu höheren Offertpreisen an oder verzichteten auf ein Angebot. Eine Abrede wurde gegenstandslos, da weitere, nicht an den Kartellen teilnehmende Bauunternehmen zu besseren Preisen offerierten. Aber auch solche Abreden sind unzulässig und zu sanktionieren.

Die Bauunternehmen wurden von der WEKO gebüsst. Die ausgesprochenen Sanktionen bewegen sich entsprechend den Auftragswerten der Bauprojekte und der jeweiligen Schwere des Kartellgesetzverstosses zwischen wenigen Tausend und CHF 400‘000 pro Abrede. Die Gesamtsanktion über alle sechs Untersuchungen beträgt rund CHF 1 Million. Einem Teil der Unternehmen wurde die Sanktion in einzelnen Untersuchungen vollständig oder teilweise erlassen, da sie mit der WEKO kooperierten. Die Entscheide der WEKO können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die sechs Untersuchungen sind Teil von insgesamt zehn Untersuchungen im Kanton Graubünden. Alle haben den Ursprung in jenem Verfahren, das am 30. Oktober 2012 im Unterengadin mit Hausdurchsuchungen eröffnet wurde. Diese wurde schrittweise auf den gesamten Kanton sowie weitere Unternehmen ausgedehnt. Die grosse Untersuchung wurde schliesslich aus prozessökonomischen Gründen in zehn Untersuchungen aufgeteilt. Von diesen Verfahren sind rund 40 Unternehmen betroffen. Mitte Juli 2017 fällte die WEKO einen ersten Entscheid zu Submissionsabreden im Münstertal.

Im nächsten Frühjahr ist mit einer grösseren Entscheidung der WEKO im Bereich Hoch- und Tiefbau im Unterengadin zu rechnen. Die betroffenen Unternehmen haben derzeit Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen schriftlich zu äussern. Die Entscheide in den restlichen beiden Untersuchungen sind im Verlaufe des nächsten Sommers zu erwarten.


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