Neue Schweizer Identitätskarte soll bundesintern personalisiert werden

Bern, 20.12.2017 - An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die Personalisierung der neuen schweizerischen Identitätskarte bundesintern vorzunehmen. Somit werden Namen, Geburtsdatum und weitere Angaben, die sich auf der Identitätskarte befinden, künftig direkt vom Bund gedruckt. Dieses Vorgehen ist beim Schweizer Pass bereits heute der Fall. Hauptgrund für diesen Schritt ist die Ausschöpfung von Synergieeffekten.

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ist zuständig für die Personalisierung und die Konfektionierung des Schweizer Passes, der Reisedokumente für ausländische Personen und weiterer Identitäts- und Legitimationsausweise des Bundes. Gemäss Beschluss des Bundesrates soll das neue Modell der Schweizer Identitätskarte ebenfalls bundesintern personalisiert werden. Die dazu notwendige Produktionsinfrastruktur sowie die Rohkarten und Dienstleistungen werden gestützt auf das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung beschafft. Die bundesinterne Personalisierung soll voraussichtlich ab Ende 2021 wie beim Schweizer Pass an zwei geographisch getrennten Standorten im EFD (BBL) erfolgen.

Der Bund verspricht sich mit den kombinierten Standorten sowie der gemeinsamen Logistik für die Personalisierung von Pass und Identitätskarte hauptsächlich Synergieeffekte. Die Kosten werden innerhalb des bestehenden Budgets des EFD (BBL) haushaltsneutral aufgefangen, wobei man davon ausgeht, dass die neue Identitätskarte nicht teurer wird als die heutige.


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