Newsletter Büro für Konsumentenfragen 03/2017

Bern, 19.12.2017 - Anbei erhalten Sie den Newsletter des Büro für Konsumentenfragen.

Holz

Parlamentarische Vorstösse zur Einführung einer Regelung in der Schweiz analog zur EU-Holzhandelsverordnung
Seit dem 3. März 2013 gilt in der EU die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Sie verbietet das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz und verpflichtet alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr setzen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten und die Rückverfolgbarkeit über die gesamte Lieferkette zu gewährleisten.
Die Schweiz gilt im Rahmen dieser EUTR als „Drittland“. Wird Holz aus der Schweiz in der EU in Verkehr gebracht, müssen die Sorgfaltspflichten ebenfalls erfüllt werden. Holzexporteure der Schweiz sind somit gegenüber ihren Konkurrenten aus der EU nicht gleichgestellt. Die Motionen von NR Flückiger 17.3843 und SR Föhn 17.3855, die am 28. September 2017 eingereicht wurden, wollen dies nun ändern. Sie verlangen die Schaffung einer „EUTR identischen Regelung“ in der Schweiz.

Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 22. November 2017, die Annahme der Motio-nen. Die Anliegen der Schweizer Holzexporteure decken sich mit den Bestrebungen des Bundesrates, Handelshemmnisse grundsätzlich zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Zu klären sind die Fragen der gesetzlichen Grundlage und die gegenseitige Anerkennung mit der EU.

In der Schweiz gilt – nach dem Willen des Parlaments - seit dem 1. Januar 2012 die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten. Die Verordnung verlangt, dass derjenige, der vor allem Massivholzprodukte den Konsumenten im Inland abgibt, über Art und Herkunft des Holzes informieren muss. Das erhöht die Transparenz für die Konsumenten und wird von diesen sehr geschätzt.
Der Vorteil der EUTR-Regelung besteht vor allem in den Erleichterungen für die Exportwirtschaft. Für die Schweizer Konsumenten bietet die heute bestehende Verordnung mit der Verpflichtung zur Nen-nung der Holzart und der Holzherkunft mehr Informationen für eine qualifizierte Kaufentscheidung.

Zwei Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK)

Die eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen hat dem Bundesrat diesen Herbst zwei Empfehlungen unterbreitet (abrufbar unter: https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/themen/sekretariat-ekk/empfehlungen.html)  

Die erste betrifft die Datenhoheit (d.h. der Herrschaft über die eigenen Daten) und das Internet of Things (d.h. der Vernetzung und Zusammenschaltung von Daten). Hier rät die EKK zu einem vorsichtigen Umgang mit den neuen Technologien.

Mittels dem Internet und anderen elektronischen Hilfsmitteln werden - ausgehend von Einzeldaten - zunehmend sehr grosse Datenmengen gesammelt und zusammengeführt. Diese aggregierten Daten geben Auskunft über individuelle oder kollektive Verhaltensweisen.
Die EKK rät dem Bundesrat, ein System zu schaffen, das die Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert, dass an sie gerichtete Werbung oder an sie gerichtete Angebote aufgrund einer Datenaggregation erfolgten. Desweiteren sollte das System die Identifikation des Ursprungs der Datenaggregation ermöglichen und den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit geben, die künftige Verwendung ihrer Daten (vorab durch Dritte) auszuschliessen (opt-out System).
Gleichzeitig sind immer mehr Objekte vernetzt und zusammengeschaltet (sog. Internet of Things). Schon heute übermitteln beispielsweise Autos Nutzungsdaten an Hersteller; Versicherer etc.. Hier stellt sich die Frage, wie sich diese Datenflüsse beherrschen lassen. Die EKK empfiehlt die Einführung eines sogenannten Opt-in-Systems, bei dem Informationen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer bzw. Konsumenten übermittelt werden dürfen. Ebenso empfiehlt sie dem Bundesrat, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Gültigkeit von Verträgen prüft, die zwischen Maschinen (Machine-to-Machine, M2M) geschlossen wurden, namentlich über das Internet of Things (IoT).

Bei der zweiten Empfehlung geht es um den Umgang mit zuckerhalten Lebensmitteln. Hier empfiehlt die EKK dem Bundesrat, sich vorerst nicht für eine Besteuerung einzelner Lebensmittelzutaten auszu-sprechen, sondern dies nur und erst dann zu tun, wenn die freiwilligen Initiativen der Industrie nicht die erhoffte Wirkung erzielen. Angestrebt werden soll hingegen eine Verbesserung des zuckerreduzierten Angebots mit den entsprechenden Informationen. Der Zuckergehalt von Lebensmitteln ist immer anzugeben (Empfehlung der Streichung von Art. 22 Abs. 2 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel). Anzustreben ist überdies die Einführung einer evaluierenden Nährwerter-klärung auf der Vorderseite der Verpackungen (z.B. Traffic Light oder Nutriscore). So können sich alle Konsumentinnen und Konsumenten – auch bildungsferne und fremdsprachige – schnell und effizient über den Zuckergehalt eines Lebensmittels informieren, ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und eine gesündere Wahl treffen.

Produktrückrufe und Sicherheitshinweise

Die aktuellen Produktrückrufe und Sicherheitshinweise für die Schweiz finden Sie in drei Amtssprachen auf:

Twitter
Deutsch: Produktrückruf CH  @rueckruf_ch
Französisch: Rappel de produit CH  @rappel_ch
Italienisch: Richiamo prodotto CH  @richiamo_ch

Facebook
Deutsch: Produktrückrufe Schweiz
Französisch: Rappels de produits Suisse
Italienisch: Richiami di prodotti Svizzera

Internationale Entwicklungen im Verbraucherschutz

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): Bericht des Ausschusses für Verbraucherpolitik über das Vertrauen in Peer-to-Peer-Plattformen
Da das Vertrauen für Peer-to-Peer-Plattformen ein Schlüsselelement ist, hat sich der OECD-Ausschuss für Verbraucherpolitik mit diesem Thema beschäftigt und seine Ergebnisse im Novem-ber 2017 im Bericht «Trust in Peer Platform Markets: Consumer Survey Findings» veröffentlicht. Folgende wichtige Schlussfolgerungen wurden im Bericht gezogen:

• Peer-to-Peer-Plattformen (nachstehend «Plattformen») sind inzwischen ein gut etablierter Teil der Wirtschaft.
• Die Preise, der Komfort und die Auswahl überzeugen die Konsumentinnen und Konsumenten.
• Generell vertrauen Personen, die diese Plattformen nutzen, den entsprechenden Diensten.
• Das den Plattformen von den Konsumentinnen und Konsumenten entgegengebrachte Vertrauen ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen.
• Reviews und Ratings sind wichtig, aber nicht immer entscheidend.
• Auch wenn nicht immer alles rund läuft, ziehen sich die Konsumentinnen und Konsumenten nicht zwingend von den Plattformen zurück.
• Junge Konsumentinnen und Konsumenten nutzen die Plattformen häufiger als ältere.
• Je mehr Erfahrung die Konsumentinnen und Konsumenten mit diesen Plattformmärkten haben, desto grösser ist auch ihr Vertrauen.
• Mangelndes Vertrauen stellt für Konsumentinnen und Konsumenten, die diese Plattformmärk-te ausprobieren möchten, keinen grösseren Hinderungsgrund dar.

Weitere Informationen finden Sie direkt im Bericht:
http://www.oecd-ilibrary.org/science-and-technology/trust-in-peer-platform-markets_1a893b58-en.


Umsetzung der Richtlinien der Vereinten Nationen für den Verbraucherschutz
Am 22. Dezember 2015 hat die UNO-Generalversammlung die von der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) erarbeiteten Richtlinien der Vereinten Nationen für den Ver-braucherschutz in ihrer überarbeiteten Form angenommen (verfügbar auf Englisch unter http://unctad.org/en/PublicationsLibrary/ditccplpmisc2016d1_en.pdf oder auf Französisch unter http://unctad.org/fr/PublicationsLibrary/ditccplpmisc2016d1_fr.pdf). Diese Richtlinien legen wichtige Grundsätze fest und geben vor, welchen Anforderungen die Gesetzgebung, die mit der Durchsetzung betrauten Institutionen sowie die Beschwerde- und Rekursverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Konsumentinnen und Konsumenten genügen müssen. Sie fördern zudem die internationale Zusammenarbeit bei der Anwendung der Bestimmungen sowie den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedsstaaten im Bereich Konsumentenschutz.
Die Intergovernmental Group of Experts on Consumer Protection Law and Policy (zwischenstaatliche Expertengruppe für Verbraucherschutzrecht und -politik) der UNCTAD ist für die Berichterstattung über die Anwendung der Richtlinien der Vereinten Nationen für den Verbraucherschutz zuständig und be-fasst sich in diesem Rahmen insbesondere mit dem elektronischen Handel und dem Schutz von schutzbedürftigen und benachteiligten Konsumentinnen und Konsumenten. Die für diese Bereiche eingesetzten Arbeitsgruppen haben vor allem die Aufgabe, gute Praxisbeispiele aufzuzeigen.


Verordnung zur Stärkung der EU-weiten Zusammenarbeit
Der europäische Rat hat Ende November 2017 die Verordnung zur Stärkung der EU-weiten Zusammenarbeit angenommen.
Ziel der Verordnung ist die Modernisierung der Kooperationsmechanismen, um Schäden, die den Verbrauchern immer wieder durch grenzüberschreitende Verstösse gegen das EU-Verbraucherrecht entstehen, zu vermindern. Desweiteren soll das Vertrauen in den elektronischen Handel gestärkt und den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft Rechnung getragen werden. Die neue Verordnung ersetzt die Verordnung 2006/2004 und erfasst 26 europäische Rechtsakte des Verbraucherschutzbe-reichs. Mehr Informationen unter: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/11/30/consumer-protection-in-the-digital-age/


Begrenzung des Geoblockings bei Online-Verträgen
Die Unterhändler des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats einigten sich am 20. November 2017 auf eine Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings beim Online-Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Käufer aus anderen EU-Mitgliedstaten müssen wie einheimische Käufer behandelt werden. Händlern steht es aber frei, Kunden abzulehnen. Nicht erfasst werden digitale Inhalte. Für diese sind Sonderregelungen vorgesehen. Die neuen Vorschriften werden erst neun Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU unmittelbar in Kraft treten, damit insbesondere kleine Händler sich darauf einstellen können. Quelle: https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/11/29/eu_newsletter_2017_21.pdf
Mehr Informationen unter: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/11/29/geo-blocking-eu-ambassadors-confirm-agreement-on-removing-barriers-to-e-commerce/

EU-Parlament legt Standpunkt zum Vertrieb von digitalen Inhalten fest
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Rechtsausschuss des EU-Parlaments beschlossen am 21. November 2017 den Standpunkt des EU-Parlaments zum Vertrieb von digitalen Erzeugnissen. Die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat über eine Einigung auf den Richtlinienvorschlag können beginnen, sobald das Plenum des EU-Parlaments den Standpunkt bestä-tigt hat. Der Standpunkt der Ausschüsse sieht einen besseren Schutz von Käufern digitaler Produkte wie Musik, Apps, Spiele oder Clouddienste vor. Wenn Mängel nicht behoben werden können ist der Kaufpreis zu reduzieren oder zu erstatten. Quelle: https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/11/29/eu_newsletter_2017_21.pdf
Mehr Informationen: http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20171120IPR88443/buying-online-eu-wide-remedies-against-defective-digital-goods

Gut zu wissen

Zivilklage gegen Luxstyle und Viagogo
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat Zivilklagen gegen das dänische Unternehmen Luxstyle und die Firma Viagogo mit Sitz in Genf eingereicht. Die Zivilklage gegen Luxstyle wurde am 29. Juni 2017 beim Handelsgericht des Kantons Bern, diejenige gegen Viagogo am 21. September 2017 beim Handelsgericht des Kantons Zürich deponiert. Beide Zivilklagen bezwecken, den beiden Anbieterinnen gewisse Geschäftspraktiken zu verbieten, welche nach Ansicht des SECO unlauter sind.
Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68311.html


Der Bundesrat passt das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter an
Um die Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft zu stärken, will der Bundesrat konsequent gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen. Gleichzeitig hält er bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes am Grundsatz fest, dass die Konsumenten illegaler Angebote nicht kriminalisiert werden. Mit Massnahmen zugunsten der Forschung und der Bibliotheken möchte der Bundesrat daneben auch im Urheberrecht die Chancen nutzen, welche die Digitalisierung eröffnet. Den entsprechenden Gesetzesentwurf und die Botschaft hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 verabschiedet. Der Entwurf basiert auf einem Kompromiss, auf den sich die verschiedenen Interessengruppen im Rahmen einer vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe geeinigt ha-ben.
Quelle: https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2017/2017-11-221.html


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