Selbsthilfemassnahmen Landwirtschaft: Bundesrat unterstützt sechs Organisationen

Bern, 22.11.2017 - Der Bundesrat unterstützt drei Branchen- und drei Produzentenorganisationen der Landwirtschaft. Diese hatten ein Begehren eingereicht, die Beiträge zur Finanzierung ihrer Kommunikationsmassnahmen für die Nichtmitglieder verbindlich erklären zu lassen. Am 22. November hiess der Bundesrat die Begehren der Organisationen Schweizer Milchproduzenten, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland und Interprofession du Vacherin Fribourgeois für die Dauer von vier Jahren gut. Die Organisationen Schweizer Bauernverband und der Branchenverband Schweizer Reben und Weine werden für zwei Jahre unterstützt.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Voraussetzung ist, dass die Massnahmen durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen. Die Organisationen Schweizer Milchproduzenten, Schweizer Bauernverband, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland, Interprofession du Vacherin Fribourgeois und der Branchenverband Schweizer Reben und Weine stellten dem Bundesrat ein Begehren , die Beiträge zur Finanzierung ihrer Kommunikationsmassnahmen für die Dauer von vier Jahren auf ihre Nichtmitglieder auszudehnen.

Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft und insbesondere die Milch- und Käsewirtschaft sind von den Auswirkungen der Tiefpreise für Milchprodukte in der EU und auf den internationalen Märkten sowie der Aufwertung des Schweizer Frankens in den vergangenen Jahren noch immer stark betroffen. Beim Wein wurden zudem durch die Frostnächte im April rund 15 % der Ernte 2017 zerstört. Die schwierige Situation auf den Märkten und die sich erst langsam wieder erholenden Preise machen ein intensives Marketing notwendig, um die Vorzüge der Schweizer Produkte den Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland bekannt zu machen und die Produkte optimal in Wert zu setzen. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft der Nichtmitglieder, sich an den gemeinsamen Selbsthilfemassnahmen finanziell zu beteiligen.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Selbsthilfemassnahmen der Organisationen Schweizer Milchproduzenten, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland und Interprofession du Vacherin Fribourgeois für die Dauer von vier Jahren (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021) auf die Nichtmitglieder auszudehnen. Die Nichtmitglieder des Schweizer Bauernverbands und des Branchenverbands Schweizer Reben und Weine sollen für zwei Jahre (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019) verpflichtet werden. Bei diesen zwei Organisationen wird der Bundesrat ein allfälliges neues Begehren bereits im 2019 neu beurteilen.

            


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