Weniger neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen

Grenchen, 24.10.2017 - Die paritätischen Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtangelegenheiten haben im ersten Halbjahr 2017 12‘861 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2016 sind dies 71 Neueingänge weniger. Auch im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 (13‘820) waren es weniger. In diesem Zeitraum hatte es namentlich mehr Verfahren wegen Mietzinssenkungen infolge des veränderten hypothekarischen Referenzzinssatzes gegeben. Im ersten Semester 2017 sind 12‘967 Fälle erledigt worden. 6‘163 Fälle sind Mitte 2017 noch pendent gewesen.

Eine Einigung zwischen den Parteien (Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug) wurde in 6‘421 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 49,5 Prozent der erledigten Verfahren.
Bei 2‘044 Verfahren kam es zu keiner Einigung, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (15,8 Prozent).
In der Berichtsperiode wurden zudem 552 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen (4,3 Prozent der erledigten Fälle). Demgegenüber wurden 296 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (2,3 Prozent der erledigten Fälle).
In 48 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken (0,4 Prozent der Fälle) wurde ein Entscheid getroffen.
3‘606 Fälle wurden anderweitig erledigt (Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht). Dies entspricht 27,8 Prozent der erledigten Fälle.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).


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