Öffentliche Ausschreibung von FLIR-Flügen abgebrochen

Bern, 09.10.2017 - Im März 2016 beauftragte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die zuständige Beschaffungsbehörde Überwachungsflüge für das Grenzwachtkorps öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung umfasste pro Jahr maximal 150 Flugstunden mit Helikoptern, die mit einer Wärmebildkamera (FLIR) ausgestattet sind. Dies über vier Jahre und mit der Option einer Verlängerung um zweimal je ein weiteres Jahr bis 2022. Da die Leistungen nun bundesverwaltungsintern durch die Luftwaffe erbracht werden können, wird die Ausschreibung abgebrochen.

Das zur EZV gehörende Grenzwachtkorps (GWK) setzt bereits seit 1966 Helikopter der Luftwaffe und in neuerer Zeit auch von privaten Anbietern ein. Seit einigen Jahren werden insbesondere in der Nacht auch FLIR-Systeme der Luftwaffe verwendet. Zur Kapazitätserweiterung hat die EZV im vergangenen Jahr die zuständige Beschaffungsbehörde beauftragt, eine öffentliche Ausschreibung zu lancieren. Die zusätzlichen 150 FLIR-Flugstunden pro Jahr sollten zur Überwachung der Grenzen bei Schwerpunktaktionen, Grosskontrollen sowie Fahndungen nach Personen und Fahrzeugen eingesetzt werden. Dies sollte an 365 Tagen während 24 Stunden in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein möglich sein. Auf die Ausschreibung sind drei Angebote eingegangen, zwei davon haben die Kriterien erfüllt. Eines der gültigen Angebote wurde im Nachgang durch den Anbieter zurückgezogen.

Nach Abschluss der Evaluation hat sich eine wesentliche Projektänderung ergeben. Die Luftwaffe hat aufgezeigt, dass sie die von der EZV geforderte Leistung mit ihren vorhandenen Ressourcen erbringen kann. Eine entsprechende Leistungsvereinbarung wurde am 9. Januar 2017 unterzeichnet. Somit wird die bewährte Zusammenarbeit zwischen Luftwaffe und GWK intensiviert und es kann auf den bestehenden taktischen Erfahrungen aufgebaut werden. Da die FLIR-Stunden nun bundesverwaltungsintern bezogen werden können, besteht kein Bedarf mehr für die externen Leistungen, weshalb das entsprechende Ausschreibungsverfahren abgebrochen wird.


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