Bundesrat verabschiedet Nachtrag II zum Voranschlag 2017

Bern, 22.09.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2017 den Nachtrag II zum Budget 2017 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament neun Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 106,9 Millionen Franken. Die Budgetaufstockungen führen im laufenden Jahr zu einer weiteren Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,1 Prozent.

Die Nachtragskredite, die der Bundesrat im Rahmen des zweiten Nachtrags zum Voranschlag 2017 verabschiedet hat, entfallen zur Hauptsache auf Massnahmen im Personalbereich. Der Bundesrat hatte am 30. August 2017 beschlossen, auf den 1. Januar 2019 flankierende Massnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) zu dämpfen. Die von der Kassenkommission PUBLICA beschlossene Senkung des technischen Zinssatzes führt für die aktiven Versicherten zu einer Leistungseinbusse von rund zehn Prozent. Mit den vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen – einer einmaligen Einlage von 160 Millionen auf die Altersguthaben und einer Erhöhung der Sparbeiträge – kann die Leistungseinbusse auf maximal fünf Prozent reduziert werden. Ein erster Teil (60,0 Mio.) der notwendigen Mittel wird den eidgenössischen Räten mit dem vorliegenden Nachtrag beantragt (siehe Kasten).

Eine weitere grössere Aufstockung betrifft die Pflichtbeiträge an die Erweiterung der EU (32,0 Mio.). Aufgrund von Projekterweiterungen und -verlängerungen werden die im Jahr 2016 geplanten Auszahlungen teilweise erst 2017 fällig. Die mit dem Voranschlag bewilligten Mittel reichen nicht aus, um diese Ausgaben zu decken. Die Zahlungen aus dem Erweiterungsbeitrag werden grösstenteils als Rückerstattungen von bereits getätigten Projektkosten in Lokalwährung geleistet. Die Rückerstattungen an die Partnerstaaten müssen gemäss den bilateralen Rahmenabkommen fristgerecht erfolgen.

Auf anderen Budgetkrediten wurden 5,2 Mio. kompensiert. Bringt man diese Kompensationen von den Nachträgen in Abzug, resultieren effektive Mehrausgaben von 101,7 Millionen. Diese Erhöhung entspricht 0,1 Prozent der mit dem Voranschlag 2017 bewilligten Ausgaben und liegt unter dem langjährigen Durchschnitt für den Nachtrag II (2010-2016: 0,2 %).

Senkung des technischen Zinssatzes bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA: Flankierende Massnahmen zur Dämpfung der Leistungseinbussen

Die Kassenkommission PUBLICA hat am 11. Mai 2017 im Grundsatz entschieden, den technischen Zinssatz auf den 1. Januar 2019 zu senken. Der Grund dafür ist das anhaltend tiefe Zinsniveau und die entsprechend tiefen Vermögenserträge. Der tiefere technische Zinssatz hat zur Folge, dass der Umwandlungssatz im Alter von 65 Jahren von aktuell 5,65 auf 5,09 Prozent sinkt und die zukünftigen Altersrenten rund zehn Prozent tiefer ausfallen. PUBLICA hat für die über 60-Jährigen flankierende Massnahmen beschlossen, um die Renteneinbussen zu reduzieren und einen «Torschlusseffekt» zu verhindern. Innert kurzer Zeit könnten wesentlich mehr Mitarbeitende als üblich freiwillig in den Ruhestand treten und die Arbeitgeberin damit personell und aufgrund des Wissensabflusses vor Probleme stellen. Darüber hinaus will der Bundesrat für die über 45-Jährigen eine Einmaleinlage leisten (160 Mio.) und die Sparbeiträge erhöhen (rund 40 Mio. pro Jahr). Mit diesen Massnahmen kann die Leistungseinbusse bei den aktiven Versicherten (22 bis 59-Jährige) auf maximal fünf Prozent je nach Alter reduziert werden.

Es sind drei Zahlungstranchen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 geplant. Zur Deckung des Mehrbedarfs beantragt der Bundesrat 60 Millionen mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2017; zusätzliche 10 Millionen können beim Eidgenössischen Personalamt aufgefangen werden. Mit einer Nachmeldung zum Voranschlag 2018 werden dem Parlament weitere 64 Millionen beantragt, wobei knapp 33 Millionen über einen Verzicht auf Lohnmassnahmen auf den 1. Januar 2018 kompensiert werden. Der restliche Mehrbedarf wird im Voranschlag 2019 aufgenommen (26 Mio. einmalig und 40 Mio. wiederkehrend). Diese Mittel werden vollumfänglich durch einen Verzicht auf Lohnmassnahmen auf den 1. Januar 2019 kompensiert. 

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die eidgenössischen Räte behandeln die Nachträge in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).


Adresse für Rückfragen

Fragen zum Nachtrag II:
Sarah Pfäffli, Kommunikation, Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. 058 469 18 34, sarah.pfaeffli@efv.admin.ch

Fragen zu den flankierenden Massnahmen:
Anand Jagtap, Kommunikation, Eidgenössisches Personalamt EPA
Tel. 058 462 62 56, anand.jagtap@epa.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68199.html