Beschleunigte Asylverfahren: Umsetzung kommt voran

Bern, 30.08.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2017 die Vernehmlassung zum dritten und letzten Paket von Verordnungsänderungen zur Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren eröffnet. Das revidierte Asylgesetz soll 2019 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an werden die Asylverfahren schweizweit nach den neuen Regeln durchgeführt.

In den neuen, beschleunigten Asylverfahren gelten kurze Fristen. Damit die Verfahren den rechtsstaatlichen Anforderungen auch weiterhin genügen und korrekt durchgeführt werden können, erhalten die Asylsuchenden Beratung  und eine Rechtsvertretung. In Zukunft sollen die meisten Verfahren innerhalb von maximal 140 Tagen abgeschlossen werden. Während dieser Zeit werden sich die Asylsuchenden in den Bundesasylzentren (BAZ) aufhalten. Da sich künftig alle für das Verfahren verantwortlichen Personen und Organisationen unter einem Dach befinden, können die  Abläufe effizienter gestaltet und Kosten eingespart werden. Nur wenn zusätzliche Abklärungen nötig sind, die das Asylverfahren verlängern, werden die Asylsuchenden wie bisher den Kantonen zugewiesen.

Diese beschleunigten Verfahren werden seit 2014 im Testbetrieb in Zürich erfolgreich erprobt. Auswertungen von unabhängigen Fachexperten zeigen, dass die Dauer der Verfahren um mehr als einen Drittel gesenkt werden konnte. Die Quote der Beschwerden sank bei den neuen gegenüber den bisherigen Verfahren um rund einen Drittel und der Anteil der Personen, die aus dem Testbetrieb in Zürich freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt sind, war drei Mal höher als im Durchschnitt aller Verfahren.

Damit die neuen Verfahren ab 2019 schweizweit angewendet werden können, bedarf es verschiedener Anpassungen auf Verordnungsstufe. Der Bundesrat hat nun ein drittes und letztes Paket mit Verordnungsanpassungen im Asylbereich in die Vernehmlassung gegeben. Die entsprechenden Anpassungen betreffen insbesondere den Rechtsschutz in den Zentren des Bundes sowie im erweiterten Verfahren und die Verfahrensabläufe in den Zentren des Bundes. Im Weiteren beinhalten die Änderungen auch Ausführungen zur Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone und sie regeln die Zuständigkeit der Kantone beim Wegweisungsvollzug. Zudem werden Anpassungen im Bereich der Nothilfe und der Verwaltungskostenpauschale zuhanden der Kantone vorgeschlagen.

Das neue Gesetz tritt gestaffelt in Kraft

Dem neuen Asylgesetz hatten am 5. Juni 2016 66,8% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie alle Kantone zugestimmt. Sowohl für den Bund wie auch für die Kantone, Städte und Gemeinden ergibt sich aus diesem neuen Gesetz ein umfassender Anpassungsbedarf, insbesondere auf organisatorischer, technischer und struktureller Ebene. Aus diesem Grund setzt der Bundesrat die Vorlage gestaffelt in Kraft.

Ein erster Teil des Gesetzes ist bereits seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Es handelt sich insbesondere um Massnahmen im Bereich des Wegweisungsvollzugs und gibt dem Bund die Möglichkeit, den Kantonen Beiträge zur Durchführung des Grundschulunterrichts bei schulpflichtigen Asylsuchenden auszurichten.

Ein zweites Paket regelt insbesondere die Inkraftsetzung des Plangenehmigungsverfahrens zum Bau neuer Bundeszentren. Die Vernehmlassung dazu endete am 26. Januar 2017, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sollen Anfang 2018 in Kraft treten. Das SEM und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben zudem vom 4. April bis zum 4. Juli 2017 gemeinsam das Verfahren zur Anhörung und Mitwirkung zum Sachplan Asyl durchgeführt. Der Sachplan Asyl dient als Basis für die Plangenehmigungsverfahren der neuen BAZ und soll dem Bundesrat im vierten Quartal 2017 zur Verabschiedung unterbreitet werden.


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