Bericht zur Umsetzung des Menschenrechtspaktes II der UNO
Bern, 03.07.2017 - Die Schweiz stellt heute und morgen in Genf vor dem Menschenrechtsausschuss den vierten Staatenbericht über die Umsetzung des Menschenrechtspaktes II der UNO vor. Der Ausschuss wird am 27. Juli 2017 seine Schlussfolgerungen verabschieden.
Die Schweiz hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Menschenrechtspakt II) der UNO im Jahr 1992 ratifiziert. Sie berichtet seither periodisch über die ergriffenen Massnahmen und erzielten Fortschritte sowie über Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Paktes. Am 7. Juli 2016 hat die Schweiz dem Ausschuss den vierten Staatenbericht übermittelt. Die Schweizer Delegation wird von Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ), geleitet und setzt sich aus Fachleuten verschiedener Bundesbehörden sowie Vertretern der Kantone zusammen.
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