Newsletter Büro für Konsumentenfragen 02/2017

Bern, 27.06.2017 - Anbei erhalten Sie den Newsletter des Büro für Konsumentenfragen.

Holzdeklaration

Überprüfung der Deklarationen von Holzkohleprodukten

Aufgrund der Erfahrungen in Österreich, hat das BFK eine Analyse der Holzkohleprodukte in der Schweiz durchgeführt. Das Thünen-Institut für Holzforschung in Hamburg hatte 2016 überprüft, welche Holzarten bei den in Österreich angebotenen Holzkohleprodukten verwendet wurden. Die Resultate aus Österreich zeigten unter anderem, dass oft mehr Holzarten verwendet werden, als deklariert wurden.

Etwa zeitgleich liessen das BFK und das Konsumentenmagazin Saldo verschiedene Holzkohle Produkte untersuchen. Im Ergebnis wurden bei der Mehrheit der analysierten Produkte zusätzliche, nicht deklarierte Holzarten gefunden.
Die Schweiz deckt wie auch Österreich fast den ganzen Holzkohlebedarf mit Importprodukten ab. Aus diesem Grund ist es nicht erstaunlich, haben die Analysen aus der Schweiz vergleichbare Resultate geliefert.

Das BFK hat die nötigen Massnahmen ergriffen, damit die vorhandenen Deklarationsmängel sobald wie möglich behoben werden.

Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK

Ein Gastbeitrag der Präsidentin Marlis Koller-Tumler

Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK ist eine tripartite Kommission, bestehend aus Mitgliedern der Konsumentenschutzorganisationen, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Sie berät seit mehr als 50 Jahren den Bundesrat und die Departemente in konsumentenpolitischen Angelegenheiten. Im Rahmen ihrer Radarfunktion nimmt die EKK auch Fragestellungen auf, die über die Tagespolitik hinausgehen. So veranstaltete sie schon 2015 eine Tagung über Chancen und Risiken der „sharing economy“. Derzeit beschäftigt sich die Kommission mit Fragen der „Datenhoheit“, der „green consumers“ und nach wie vor der „sharing economy“ und bereitet entsprechende Empfehlungen vor. Dabei stellt die EKK Probleme und deren Lösungen und nicht Ideologien in den Vordergrund ihrer Arbeit.
Konsumentinnen und Konsumenten spielen für das gute Funktionieren des marktwirtschaftlichen Systems eine wichtige Rolle. Anbieterinnen und Verbraucherinnen haben zum Teil zwar nicht gleichläufige Interesse, sind aber keine „Gegnerinnen“, sondern aufeinander angewiesene Marktteilnehmerinnen. Das führt zu einer wichtigen Erkenntnis, für deren Anerkennung ich mich als Präsidentin der EKK einsetze: Das Wirtschaftsrecht und das Konsumentenrecht sind nicht ein Gegensatzpaar, sondern zwei Seiten ein und derselben Medaille. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, dass die Diskussion um die Beibehaltung bzw. um einen moderaten Ausbau der Konsumentenrechte auf allen Ebenen versachlicht wird. Die EKK bildet – bei aller Gegensätzlichkeit der Auffassungen, die in einer derartig zusammengesetzten Kommission zwangsläufig aufeinander treffen – ein ideales Gremium für solche Debatten. Rasche Ergebnisse können dabei zwangsläufig nicht erreicht werden. Aber der fortlaufende Dialog auf hohem sachlichem Niveau existiert. Und das ist in einem Zeitalter, in dem sich manche Kommunikation auf maximal 140 Zeichen beschränkt, schon viel.

Produktrückrufe und Sicherheitshinweise

Seit Mai 2017 publiziert das BFK Produktrückrufe und Sicherheitshinweise nicht nur über die BFK-Homepage www.konsum.admin.ch, sondern auch über die sozialen Medien Twitter und Facebook.
Das BFK twittert und posted in allen drei Amtssprachen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen uns auf diesen Medien zu folgen.

Sie finden uns auf unter:

Twitter
Deutsch: Produktrückruf CH  @rueckruf_ch
Französisch: Rappel de produit CH  @rappel_ch
Italienisch: Richiamo prodotto CH  @richiamo_ch


Facebook
Deutsch: Produktrückrufe Schweiz
Französisch: Rappels de produits Suisse
Italienisch: Richiami di prodotti Svizzera

Gut zu wissen

Am 15. April 2017 ist das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) und das entsprechende Ausführungsrecht in Kraft getreten.
Das elektronische Patientendossier ermöglicht, dass künftig alle krankenversicherten Einwohner der Schweiz die Möglichkeit haben, jederzeit und von jedem Standort aus, auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen. Ob ein solches Dossier angelegt wird und welche medizinischen Daten darin gespeichert werden, bestimmt allein der Patient. Ziel dieses elektronischen Dossiers ist es, die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken, Behandlungsprozesse zu verbessern, die Patientensicherheit zu erhöhen und schliesslich die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern. Auch die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten wird durch ein solches Dossier gefördert. 

Weitere Informationen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-66071.html

Neues Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat die Beratungen des FIDLEG weitgehend abgeschlossen. Die WAK-N weicht bei folgenden Themen vom Beschluss des Ständerats ab:

  • Die Bedingungen für die Erstellung eines Prospekts sollen gelockert werden und die Haftungsbedingungen nach Art. 72 sollen abgeschwächt werden. Unter Strafbestimmungen angedrohte Bussen sollen herabgesetzt werden.
  • Ein Widerrufsrecht soll sowohl bei Bank- als auch bei Dienstleistungsverträgen ausgeschlossen werden.
  • Es soll keinen neuen Artikel in der Zivilprozessordnung geben, der klagende Privatkunden von einem Kostenvorschuss bzw. der Leistung einer Sicherheit für die Parteienentschädigung entbindet.


Personelles aus den Konsumentenorganisationen
Die Fédération romande des consommateurs (FRC) hat einen neuen Präsidenten: Christophe Barman. Der 37-jährige Unternehmer aus Genf wurde an der Generalversammlung vom 28. April 2017 ins Amt gewählt und ersetzt Natacha Litzistorf. Neue Geschäftsführerin ist ab Juni 2017 Sophie Michaud Gigon, die die Aufgaben von Mathieu Fleury übernimmt.
Weitere Informationen:
https://www.frc.ch/portrait-dun-president-rassembleur/
https://www.frc.ch/la-frc-a-une-nouvelle-secretaire-generale/

Ebenfalls eine neue Präsidentin hat die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italia-na (ACSI). An der Generalversammlung vom 8. April 2017 wurde Evelyne Battaglia-Richi als Nach-folgerin für Antoine Casabianca ins Amt gewählt.
Weitere Informationen: http://www.acsi.ch/index.cfm?scheda=2824&start=1


Adresse für Rückfragen

Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41 58 462 20 21
E-Mail: bojan.tesic@bfk.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-67295.html