Schutz vor Tierseuchen: Vernehmlassung über Bekämpfungsmassnahmen eröffnet

Bern, 29.05.2017 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 29. Mai 2017 die Vernehmlassung zu Anpassungen von Verordnungen im Bereich Tiergesundheit eröffnet. Die wichtigsten Änderungen betreffen neue Bekämpfungsmassnahmen von Tierseuchen wie Lumpy skin disease und Tuberkulose bei Wildtieren sowie den Ausbau der Tierverkehrskontrolle bei Schafen und Ziegen.

Die Tierseuche Lumpy skin disease ist eine Viruserkrankung bei Rindern, die durch Insekten übertragen wird. Die Tierseuche breitet sich in der Balkanregion stark aus. In der Schweiz sind bisher keine Erkrankungen aufgetreten. Damit dies so bleibt, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bereits im letzten Sommer eine entsprechende Verordnung über die Einfuhr von Rindern und Produkten aus Südosteuropa erlassen. Die vorgeschlagene Anpassung der Tierseuchenverordnung (TSV) geht noch einen Schritt weiter. Neu sollen konkrete Bekämpfungsmassnahmen festgelegt werden. Konkret geht es um die Zulassung von Impfungen gegen die Lumpy skin disease. Damit müssten im Seuchenfall nicht mehr automatisch sämtliche Tiere eines verseuchten Bestandes getötet werden.

Auch im Fall der Tuberkulose bei Wildtieren ist die Schweiz derzeit seuchenfrei. Das BLV arbeitet hier seit 2014 erfolgreich mit einem spezifischen Überwachungsprogramm. Durch die Wanderung der Hirsche besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, dass verseuchte Tiere in die Schweiz gelangen. Insbesondere im Grenzgebiet Schweiz-Österreich ist die Seuchengefahr seit Längerem stark erhöht. Die bestehenden Bestimmungen in der TSV sollen aus diesem Grund ergänzt werden. Dadurch könnten bei Verdacht auf Tuberkulose beim Wild neu umgehend Massnahmen getroffen werden, um eine Ansteckung der Rinderbestände möglichst zu verhindern.

Doppelohrmarke auch für Schafe und Ziegen

Auch die Kontrolle des Tierverkehrs soll angepasst werden. Tierhaltende sollen neu bei Schafen und Ziegen alle Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Todesfälle ihrer Tiere in der Tierverkehrsdatenbank melden. Gleichzeitig sollen auch Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Die Anpassungsvorschläge erfolgen aus zwei Gründen: Einerseits um Lebensmittel tierischen Ursprungs zurückverfolgen zu können, andererseits um bestehende oder neue Tierseuchen zu bekämpfen.

Tierische Nebenprodukte als Futtermittel

Neben der TSV soll unter anderem auch die Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten geändert werden. Aufgrund des BSE-Status der Schweiz („vernachlässigbares Risiko“) müssen heute viel weniger tierische Nebenprodukte verbrannt werden. Viele dieser Produkte könnten für die Herstellung von Futter für Heimtiere sowie teilweise auch für Nutztiere verwendet, oder zu Düngemitteln verarbeitet werden. Zulässig soll auch der Export dieser tierischen Nebenprodukte sein. Es wird vorgeschlagen, die Kriterien für die Herstellung von „verarbeitetem tierischem Protein“ dem EU-Recht anzugleichen.

Neu sollen ausserdem Proteine von insgesamt sieben Insektenarten an Zuchtfische verfüttert werden dürfen. Auch diese Regelung entspricht dem EU-Recht.


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