Anschlussvertrag des Vorsorgewerks Bund angepasst

Bern, 05.04.2017 - Weil die Abrechnung der Verwaltungskosten neu geregelt wurde, musste der Anschlussvertrag, das Service Level Agreement Dienstleistungen und das Service Level Agreement Gesundheit angepasst werden. Der Bundesrat hat das neue Regelwerk an seiner Sitzung vom 5. April 2017 genehmigt.

Im Anschlussvertrag des Vorsorgewerks Bund wird die Beziehung zwischen der Arbeitgeberin Bundesverwaltung und PUBLICA geregelt. Neben dem Anschlussvertragsdokument wurden auch die beiden Service Level Agreements überarbeitet. Wo nötig wurden die Bestimmungen den übergeordneten gesetzlichen Grundlagen oder der bereits gelebten Praxis angepasst.

Im Service Level Agreement Dienstleistungen (SLA D) wird der geschäftliche Verkehr zwischen PUBLICA und der Bundesverwaltung geregelt. Darin sind die zu erbringenden Dienstleistungen, der Datenaustausch, Meldepflichten und die Rechnungsstellung geregelt. Im Service Level Agreement Gesundheitsprüfung (SLA G) werden die Bestimmungen zu möglichen Gesundheitsvorbehalten für neu zu versichernde Personen ausgeführt.


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