Illegale Medikamenten-Importe 2016: grosses Risiko bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Bern, 07.03.2017 - Im Auftrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic hat der Schweizer Zoll im letzten Jahr 1'028 Sendungen mit illegal importierten Heilmitteln sichergestellt. Die Gesamtzahl liegt damit im Bereich des Vorjahres (2015: 1‘134). Nach wie vor dominieren illegale Importe von Potenzmitteln, gefolgt von Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotenzial (Psychopharmaka, Schlaf- und Beruhigungsmittel) und anderen medizinisch wichtigen Medikamenten. Knapp die Hälfte aller Sendungen stammt aus Indien.

Gesundheitlich sehr bedenklich ist die eigenmächtige Einfuhr rezeptpflichtiger Arzneimittel wie Schlafmittel oder Antibiotika. Beunruhigend ist vor allem auch eine kleine, aber im letzten Jahr gestiegene Anzahl beschlagnahmter Medikamente zur Behandlung der Akne. Präparate mit dem Wirkstoff Isotretinoin schädigen das ungeborene Kind und dürfen keinesfalls während der Schwangerschaft angewendet werden. Deshalb muss ein Arzt die Behandlung verordnen und eng begleiten.

Kriminelle Anbieter im Internet werben vor allem über Spam-Mails für ihre vermeintlich seriösen Onlineshops, die beispielsweise «Generika zu günstigen Preisen» anbieten. Geliefert werden in vielen Fällen Arzneimittel mit schweren Qualitätsmängeln, ohne Schachtel oder Packungsbeilage. Damit fehlen Warnhinweise über Nebenwirkungen und Vorsichtsmassnahmen sowie Informationen zur korrekten Dosierung. Gefälschte Arzneimittel sind häufig zu hoch oder zu niedrig dosiert, enthalten falsche, nicht deklarierte oder gar keine Wirkstoffe.

Ärztliche Verschreibung bedingt persönlichen Kontakt zwischen Patienten und medizinischen Fachpersonen

Die Einnahme verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Begleitung gefährdet die Gesundheit. Verschreibung und Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten dürfen nur unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Bei gesundheitlichen Beschwerden wie zum Beispiel längerdauernden Schlafstörungen, hartnäckigen Infekten oder starker Akne soll immer ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

 


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