Newsletter Büro für Konsumentenfragen 01/2017

Bern, 21.02.2017 - Anbei erhalten Sie den Newsletter des Büro für Konsumentenfragen.

Holzdeklaration

Bei der Kontrolle der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) 2016 mehr Mängel als im Vorjahr festgestellt. Grund dafür war die Ände-rung des Kontrollfokus auf Unternehmen mit erfahrungsgemäss erhöhtem Risiko für inkorrekte Dekla-ration.

Im Kontrolljahr 2016 kontrollierte das BFK verstärkt kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, neue Anbieter auf dem Markt sowie mehr Versand- und Onlinehändler.

Insgesamt fanden 120 Kontrollen statt. Knapp ein Drittel (29 Prozent) der geprüften Unternehmen de-klarierten ihre Produkte vollständig korrekt. Bei 39 Prozent der Unternehmen waren die kontrollierten Produkte teils korrekt und teils nicht korrekt deklariert. Keines der kontrollierten Produkte war bei 29 Prozent der Unternehmen vollständig und korrekt deklariert. Bei 3 Prozent der Unternehmen fehlte die Angabe der Holzart und -herkunft bei allen Produkten. Die Gründe für die fehlerhaften bzw. unvoll-ständigen Deklarationen waren oftmals systemischer Natur.

Die Unternehmen wurden aufgefordert, ihre Prozesse dahingehend zu verbessern und geeignete Mas-snahmen zur Erfüllung der Deklarationspflicht zu treffen. Ihnen wurden Fristen gesetzt, innerhalb derer sie die korrekte Umsetzung der Verordnung sicherstellen und belegen mussten. Die betroffenen Un-ternehmen kamen den Forderungen des BFK vollständig nach. Einzig in einem Fall musste das BFK die Berichtigung der Deklaration verfügen.
Darüber hinaus wurden alle Unternehmen, die unzureichende Kenntnisse über Art und Umfang der Deklarationspflicht hatten, diesbezüglich beraten und umfassend informiert.

Weitere Informationen: https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-65522.html


Meldung von Produktrückrufen

2016 hat das BFK 72 Rückrufe und Sicherheitsmeldungen zu Konsumprodukten publiziert. In den letz-ten vier Jahren hat sich die Zahl dieser Meldungen markant erhöht. Zwischen 2009 - 2012 wurden durchschnittlich 26 Rückrufe und Sicherheitsmeldungen durch das BFK veröffentlicht. In den darauf folgenden vier Jahren stieg die Zahl um über 40% auf durchschnittlich 61 Meldungen.

Da Rückrufe und Sicherheitsmeldungen zeitkritisch und für viele Konsumenten von Interesse sind, hat sich das BFK entschlossen ab Mitte 2017 soziale Medien (Twitter, Facebook) für eine schnelle und grossflächige Verbreitung dieser Meldungen zu nutzen.   

Die aktuellsten Produktrückrufe und Sicherheitsinformationen finden Sie hier:
www.produkterueckrufe.admin.ch

Gut zu wissen

Am 1. Januar 2017 sind die neuen Swissness-Regeln in Kraft getreten.

Nötig wurde die Neuregelung aufgrund von missbräuchlicher oder zweifelhafter Verwendung der Mar-ke Schweiz in der Vergangenheit. Durch die Neuregelung wird die Herkunftsangabe Schweiz und auch das Schweizerkreuz im Inland besser geschützt. Der verbesserte Schutz hat auch Auswirkungen auf die Rechtsdurchsetzung im Ausland. Waren, die vor dem 1.1.2017 hergestellt wurden und den neuen Anforderungen nicht mehr genügen, dürfen bis längstens Ende 2018 in Verkehr gebracht werden.

Weitere Informationen: https://www.ige.ch/herkunftsangaben/swissness.html


Ab 1. März 2017 Wiederaufnahme der periodischen Überprüfung von Arzneimitteln

Ab März dieses Jahres umfasst die dreijährliche, systematische Überprüfung nicht nur den Ausland-preisvergleich, sondern auch einen Kosten-Nutzen-Vergleich mit anderen Medikamenten. Ausserdem sind Massnahmen zur Senkung der Generikapreise vorgesehen: Je höher der Umsatz des Originalprä-parats ist, desto grösser muss der Preisabstand für die Generika sein. Aufgrund der neuen Bestim-mungen wird also der Preisabstand markanter. Zusätzlich werden die Kriterien des differenzierten Selbstbehalts (Kostenbeteiligung der versicherten Person) verfeinert.

Weitere Informationen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-65469.html

Veranstaltungshinweise

15. März 2017 - Welttag der Konsumentenrechte
Dieser Tag geht auf den früheren US-Präsidenten John F. Kennedy zurück. Er formulierte am 15. März 1962 vor dem US-Kongress vier grundlegende Konsumentenrechte: Das Recht auf Sicherheit, das Recht auf umfassende Information, das Recht auf Anhörung und das Recht auf Auswahl. Diese Rech-te sind Ursprung und Basis des heutigen Konsumentenschutzes.

Das von Consumers International gewählte diesjährige Thema des Welttags der Konsumentenrechte lautet: Eine digitale Welt schaffen, der Verbraucher vertrauen.

15. März 2017, Berlin – G20 Consumer Summit
Weitere Informationen: http://campaigns.consumersinternational.org/better-digital-world/


Adresse für Rückfragen

Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41 58 462 20 21
E-Mail: bojan.tesic@bfk.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65728.html