Bundesrat genehmigt Änderung der Professorenverordnung ETH

Bern, 01.02.2017 - Der Bundesrat hat am 1. Februar 2017 die Änderung der Professorenverordnung ETH genehmigt. Ziel der neuen Regelung ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit der ETH mit in- und ausländischen Forschungsinstitutionen. Ausgewählte Persönlichkeiten dieser Forschungsinstitutionen können gestützt auf einen Zusammenarbeitsvertrag als „affiliierte Professorinnen und Professoren“ angestellt werden. Die Änderung tritt am 1. März 2017 in Kraft.

Die Verankerung der affiliierten Professorinnen und Professoren in der Professorenverordnung ETH ermöglicht es den ETH, inskünftig noch gezielter und intensiver mit in- und ausländischen Forschungsinstitutionen zusammenzuarbeiten, so wie es in Art. 3 ETH-Gesetz vorgesehen ist. Der neue Artikel regelt die Rahmenbedingungen für die affiliierten Professorinnen und Professoren (institutioneller Zusammenarbeitsvertrag, Kriterien für die Berufung usw.).


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Gian-Andri Casutt, Leiter Kommunikation, Stab ETH-Rat
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Der Bundesrat
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