WEKO sanktioniert Verhinderung eines Parallelimports von australischen Signalleuchten

Bern, 20.12.2016 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die australische Herstellerin und die Schweizer Generalimporteurin von Eflare Warnblitzleuchten wegen der Verhinderung eines Parallelimports gebüsst.

Eflare Warnblitzleuchten sind elektronische Signalleuchten, welche z.B. von der Schweizer Militärpolizei zur temporären Signalisation auf Strassen eingesetzt werden. Sie werden von der australischen Eflare Corporation Pty Ltd hergestellt und in der Schweiz durch die Waseg-Handel GmbH als Generalimporteurin vertrieben. Im Hinblick auf einen grösseren Auftrag der Beschaffungsstelle der Schweizer Armee versuchte eine Konkurrentin von Waseg diese Warnblitzleuchten über die polnische Vertriebspartnerin von Eflare in die Schweiz zu importieren. Der Versuch eines Parallelimports blieb allerdings erfolglos. Die Herstellerin weigerte sich auf Wunsch der Generalimporteurin die polnische Vertriebspartnerin zu beliefern. Damit lag zwischen Eflare und Waseg eine kartellrechtlich unzulässige vertikale Gebietsschutzabrede vor. Die WEKO sanktionierte beide Unternehmen. Gleichzeitig genehmigte sie einvernehmliche Regelungen, in denen sich die Herstellerin und die Generalimporteurin verpflichten, in Zukunft keine unzulässige Gebietsschutzabrede mehr zu treffen.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


Adresse für Rückfragen

Prof. Dr. Vincent Martenet
Präsident
021 692 27 46
079 506 73 87
vincent.martenet@weko.admin.ch

Dr. Rafael Corazza
Direktor
058 462 20 41
079 652 49 57
rafael.corazza@weko.admin.ch

Prof. Dr. Patrik Ducrey
Stv. Direktor
058 464 96 78
079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch



Herausgeber

Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65020.html