Wahl der Mitglieder der Internationalen humanitären Ermittlungskommission

Bern, 09.12.2016 - Die Schweiz präsidierte gestern die 6. diplomatische Konferenz der Staaten, welche die Zuständigkeit der Internationalen humanitären Ermittlungskommission (IHEK) anerkennen. In ihrer Funktion als Depositarstaat der Genfer Konventionen hatte die Schweiz die 76 Staaten, welche die Zuständigkeit der IHEK anerkennen, nach Bern eingeladen. 68 Staaten nahmen am Treffen teil und wählten die fünfzehn Mitglieder der Kommission für eine fünfjährige Amtszeit. Gewählt wurde auch die Schweizerin Laurence Boillat, die derzeit als Staatsanwältin im Kanton Waadt tätig ist.

Die neu gebildete Kommission wird ihre Tätigkeit im Februar 2017 nach ihrer Jahrestagung aufnehmen. Alle Mitglieder nehmen in ihrer persönlichen Eigenschaft Einsitz in die Kommission und sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Die IHEK wurde aufgrund von Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen errichtet und ist eine ständige Institution zur Verfügung der Staatengemeinschaft. Sie hat die Aufgabe, zur Umsetzung und Einhaltung des humanitären Völkerrechts beizutragen. Die auf fünf Jahre gewählten 15 Expertinnen und Experten stehen zur Verfügung, um auf Antrag eines Staates, der an einem bewaffneten Konflikt beteiligt ist, Sachverhalte zu untersuchen, die Kriegsverbrechen oder andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts darstellen könnten. Die IHEK kann auch gute Dienste anbieten, die darauf abzielen, dass das Recht wieder eingehalten wird. Schliesslich beteiligt sich die Kommission an Aktivitäten zur Förderung und Bekanntmachung des humanitären Völkerrechts.

Das Sekretariat der Kommission wird von der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern geführt.


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