Bergcasinos können künftig in der Nebensaison den Tischspielbereich schliessen

Bern, 02.12.2016 - Bergcasinos mit Rentabilitätsproblemen können ab nächstem Jahr während der gesamten Nebensaison den Tischspielbereich schliessen. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat die Spielbanken Davos und St. Moritz unterstützen. Er hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 eine entsprechende Änderung der Spielbankenverordnung auf den 1. März 2017 in Kraft gesetzt.

Gemäss geltendem Recht muss der Tischspielbereich in Schweizer Spielbanken mindestens während der Hälfte der täglichen Öffnungszeiten geöffnet sein. Damit den Besonderheiten der Spielbanken in Berggebieten Rechnung getragen werden kann, gilt für Bergcasinos seit 2007 eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen den Tischspielbereich während maximal 60 Tagen pro Jahr schliessen, wenn sie trotz wirtschaftlicher Unternehmensführung keine angemessene Rentabilität erzielen. Die Änderung der Spielbankenverordnung sieht vor, diesen Zeitraum auf 270 Tage pro Jahr zu verlängern. Tischspiele in Bergcasinos könnten so während der gesamten Nebensaison geschlossen werden. Die Änderung ist in der Vernehmlassung von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer gutgeheissen worden.

Die neue Regelung soll die wirtschaftliche Lage der Spielbanken Davos und St. Moritz verbessern. Die beiden Spielbanken mit einer Konzession B haben seit ihrer Eröffnung meist mit Rentabilitätsproblemen zu kämpfen. Nach Ansicht des Bundesrates ist es wichtig, dass es in den Berggebieten weiterhin Spielbanken gibt. Sie erhöhen die touristische Attraktivität, stärken die Wirtschaft der Randregionen und stellen eine Einnahmequelle für den Standortkanton und den Bund dar. Der Fortbestand dieser Spielbanken liegt daher auch im Interesse der Allgemeinheit.


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