Aufbau eines zweiten Produktionsstandorts zur Herstellung des Schweizer Passes

Bern, 16.11.2016 - An seiner Sitzung vom 16. November 2016 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, einen zweiten Produktionsstandort zur Herstellung des Schweizer Passes aufzubauen. Hauptgrund für diesen Schritt ist die Gewährleistung der Liefersicherheit.

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ist zuständig für die Personalisierung und die Konfektionierung des Schweizer Passes, der Reisedokumente für ausländische Personen und weiterer Identitäts- und Legitimationsausweise des Bundes. Mit dem Bundesratsantrag vom 16. November 2016 wurden nun die finanziellen Mittel anbegehrt für den Aufbau und Betrieb eines zweiten Standorts. Denn mit zwei geographisch getrennten Standorten kann das Risiko eines Produktionsausfalls bei Erdbeben oder Schäden durch Wasser, Feuer oder Chemie vermindert werden. Der redundante zweite Produktionsstandort wird voraussichtlich per Mitte 2019 in Betrieb genommen werden. Die Investitionsausgaben betragen rund 5,3 Millionen Franken und verteilen sich auf zwei Jahre.


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