Statistikerhebungsverordnung um neun neue Erhebungen ergänzt

Bern, 16.11.2016 - In die Statistikerhebungsverordnung werden neun neue Bereiche integriert. Der Bundesrat hat diese Änderungen am Mittwoch verabschiedet und festgelegt, dass die überarbeitete Verordnung am 1. Dezember 2016 in Kraft tritt.

Neu sind die Erhebungen Nr. 200 «Schweizerischer Immobilienpreisindex», Nr. 201 «Erhebung der Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung», Nr. 202 «Statistik der Energieträger von Wohngebäuden», Nr. 203 «Statistik der Alters- und Hinterlassenenversicherung», Nr. 204 «Statistik der Invalidenversicherung», Nr. 205 «Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV», Nr. 206 «Statistik der Erwerbsersatzordnung und der Leistungen bei Mutterschaft», Nr. 207 «Statistik der Familienzulagen» und Nr. 208 «AHV-Einkommensstatistik».

Die Durchführungsverordnung zum Bundesstatistikgesetz regelt die Durchführung von statistischen Erhebungen sowie die Bearbeitung erhobener Daten zur Statistikproduktion. Sie legt in einem Anhang fest, welche Erhebung von wem wie durchgeführt wird. Die Verordnung wurde so konzipiert, dass sie einfach und schnell revidiert werden kann. Die Erhebungen müssen regelmässig überarbeitet werden, damit das statistische
Mehrjahresprogramm des Bundes immer auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen basiert. Der Bundesrat verabschiedet dieses Programm jeweils auf den Beginn einer Legislaturperiode.


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