Die Schweiz verurteilt den Angriff auf einen Hilfskonvoi in Syrien in aller Schärfe und ruft sämtliche Parteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf

Bern, 20.09.2016 - Die Schweiz verurteilt den Angriff vom 19. September 2016 auf einen Hilfskonvoi, der humanitäre Nothilfe in die syrische Provinz Aleppo bringen sollte, in aller Schärfe. Beim Anschlag sollen ungefähr 20 Menschen getötet worden sein.

Die Schweiz ist äusserst besorgt über die Wiederaufnahme der Kampfhandlungen in Syrien, die klar gegen den vor einer Woche in Kraft getretenen Waffenstillstand verstossen. Zu den Opfern des Angriffs zählt auch der Leiter der lokalen Zweigstelle des syrisch-arabischen Roten Halbmonds, der seit dem Ausbruch des Konflikts bereits über 50 seiner Mitarbeitenden bei humanitären Einsätzen verloren hat. Die Schweiz spricht den Familien der Opfer ihre tiefe Anteilnahme aus und appelliert an die Konfliktparteien, ihren Pflichten im Bereich des humanitären Völkerrechts nachzukommen. Dazu gehören insbesondere die Grundsätze zur Kriegsführung und zum Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Pflicht, humanitäre Hilfe zu bewilligen und dafür zu sorgen, dass diese nicht verzögert oder behindert wird.

Nach diesem Anschlag hat die UNO entschieden, ihre Hilfskonvois in Syrien einzustellen.
Allgemein scheinen die zunehmenden systematischen Anschläge gegen humanitäre und medizinische Einrichtungen eine bewusste Strategie mehrerer Konfliktparteien zu sein. Die Schweiz weist darauf hin, dass solche Angriffe, falls sie absichtlich erfolgen, Kriegsverbrechen darstellen. Sie gefährden die humanitäre und medizinische Nothilfe, auf welche die Zivilbevölkerung dringend angewiesen ist, insbesondere in schwer zugänglichen Gebieten. Die Schweiz ruft in Erinnerung, dass die Konfliktparteien verpflichtet sind, die vom humanitären Völkerrecht vorgesehenen Massnahmen zu treffen, um den Schutz der Zivilbevölkerung und der nicht mehr an Kampfhandlungen beteiligten Personen zu gewährleisten und die Folgen des Konflikts für die Zivilbevölkerung zu beschränken.

Die Schweiz unterstützt alle Bemühungen für eine unabhängige, wirksame und fundierte Untersuchung, die dazu beiträgt, dass sich solche Tragödien nicht wiederholen, dass die Präventivmassnahmen gestärkt werden, dass die Urheber zur Rechenschaft gezogen werden und dass die Opfer rechtlich vorgehen können.

Das Engagement der Schweiz im Syrienkonflikt beruht auf drei Pfeilern: Die Schweiz trägt zur Suche nach einer politischen Lösung für den bewaffneten Konflikt bei, unterstützt die notleidende Bevölkerung mit humanitärer Hilfe und engagiert sich für die Achtung des Völkerrechts, unter anderem für den Kampf gegen Straflosigkeit. Die Schweiz arbeitet bei der Umsetzung dieser drei Prioritäten eng mit ihren UNO-Partnern sowie mit anderen internationalen und lokalen Akteuren zusammen. Sie hofft ausserdem, dass die hochrangigen Treffen, die derzeit am Rande der UNO-Generalversammlung in New York stattfinden, eine Dynamik erzeugen, die im innersyrischen politischen Prozess unter der Federführung von Staffan de Mistura, dem Sondergesandten des UNO-Generalsekretärs, Fortschritte ermöglicht.


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