swisstopo passt die Gebühren an – weitere Geodaten und Nutzungen werden kostenlos

Bern, 08.09.2016 - Der Chef des VBS hat die Teilrevision der «Verordnung des VBS über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie» (GebV-swisstopo) genehmigt und auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Damit werden weitere Geodaten und Nutzungen von den Gebühren befreit und ihr Bezug wird einfacher und kundenfreundlicher.

Die revidierte Gebührenverordnung umfasst alle, teils bereits früher gemachten Anpassungen. So können Geodaten im Massstab 1:500 000, ob Landeskarten, geologische Karten oder Höhendaten, die Namendatenbank mit über 300 000 Namen oder die Gemeindegrenzen heruntergeladen und ohne Einschränkungen genutzt werden. Medien bezahlen bei der Veröffentlichung von Geodaten zur Erläuterung des Tagesgeschehens keine Publikationsgebühren mehr. Im Internet kann das Bundesgeodatenportal map.geo.admin.ch für die Einbindung von dynamischen Karten frei genutzt werden.

Geodaten werden immer detaillierter. Die technischen Möglichkeiten der Bildauflösung und deren Nutzung bei den verschiedenen Produkten haben seit der letzten Anpassung der Gebührenverordnung von swisstopo vor acht Jahren massiv zugenommen. Dadurch ist es heute möglich bei gleichbleibenden Gebühren qualitativ hochwertigere Daten anzubieten.

Die Änderungen treten am 1. Oktober 2016 in Kraft.


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Renato Kalbermatten
Sprecher VBS
058 464 88 75


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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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