Konsultation zum Entwurf der «Swiss made»-Verordnung für Kosmetika

Bern, 29.08.2016 - Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat heute den Entwurf für eine Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mittel in eine Konsultation geschickt.

Das Markenschutzgesetz (MSchG) sieht vor, dass der Bundesrat die Voraussetzungen für eine schweizerische Herkunftsangabe für bestimmte Waren näher umschreiben kann, wenn es das allgemeine Interesse einer einzelnen Branche rechtfertigt. Gestützt auf einen Vorentwurf des Schweizerischen Kosmetik- und Waschmittelverband in Zusammenarbeit mit der Vereinigung zum Schutz von Kosmetikerzeugnissen Schweizer Herkunft setzt das IGE nun einen Entwurf für eine solche Branchenverordnung in Konsultation und hört gemäss Art. 50 MSchG die beteiligten Kantone und die interessierten Berufs- und Wirtschaftsverbände an.

Der Entwurf legt ein besonderes Gewicht darauf, dass die Herstellung schweizerischer Kosmetika weitgehend in der Schweiz stattfindet. Künftig sollen für ein kosmetisches Mittel nicht nur mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, sondern zusätzlich auch mindestens 80 Prozent der Kosten für Forschung und Entwicklung sowie für die Fertigung in der Schweiz erfolgen. Zudem schreibt der Entwurf vor, dass bestimmte Tätigkeiten, die für die Qualität eines kosmetischen Mittels besonders relevant sind, zwingend in der Schweiz vorgenommen werden müssen.

Die beteiligten Kantone und interessierten Kreise werden eingeladen, ihre Stellungnahme bis zum 30. September 2016 einzugeben.


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Stefan Szabo, Rechtsdienst Gewerbliche Schutzrechte
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