Newsletter Büro für Konsumentenfragen 02/2016

(Letzte Änderung 30.06.2016)

Bern, 30.06.2016 - Anbei erhalten Sie die den Newsletter des Büro für Konsumentenfragen.

Infostelle Produktsicherheit

Die Informationen zu Rückrufen erhält das BFK via Medienmitteilung von den rückrufenden Unternehmen. Das BFK bereitet den Rückruf auf und lässt ihn vom betroffenen Unternehmen überprüfen und inhaltlich freigeben. Die Reaktionszeit des Unternehmens entscheidet in der Regel darüber, wie schnell ein Rückruf aufgeschaltet werden kann. Nach der Freigabe durch das Unternehmen wird der Rückruf in die Landessprachen übersetzt und schnellstmöglich unter www.produkterueckrufe.admin.ch publiziert. Die Publikation von Rückrufen durch das BFK entbindet die Unternehmen nicht von der Pflicht, unverzüglich die zuständigen Vollzugsorgane zu kontaktieren, wenn sie feststellen, dass von ihren Produkten eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender oder Dritter ausgeht.

Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen

Im Einklang mit Artikel 5 der Verordnung über Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen (SR 944.05) umfassen die gemäss dem Konsumenteninformationsgesetz (SR 944.0) an die Konsumentenorganisationen ACSI, FRC, kf und SKS ausgerichteten Finanzhilfen einen Sockel- und einen variablen Beitrag. Entsprechend den Verfügungen des BFK vom 22. Dezember 2015 betreffend die Sockelbeiträge und den Verfügungen vom 13. Juni 2016 zu den variablen Beiträgen beläuft sich der Gesamtbetrag der Finanzhilfen zugunsten dieser Organisationen für 2016 auf 900 000 Schweizerfranken und verteilt sich wie folgt:

ACSI: 144 448.15 CHF

FRC: 384 892.25 CHF

kf: 114 384.90 CHF

SKS: 256 274.70 CHF

Sobald die Verfügungen vom 13. Juni 2016 in Kraft sind, wird den Konsumentenorganisationen ACSI, kf, FRC und SKS der Restbetrag der ihnen für 2016 zustehenden Finanzhilfen ausbezahlt.

Holzdeklaration

Holzdatenbank

Ende März wurde ein Update der Online-Holzdatenbank durchgeführt. Gemäss der Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021) ist namentlich die Holzart zu deklarieren.

Um die Unternehmen dabei zu unterstützen, stellt das BFK auf seiner Website eine sogenannte Holzdatenbank zur Verfügung. In dieser Datenbank sind nun über 7300 Handelsnamen von Hölzern mit ihrem wissenschaftlichen Namen (Total über 1500) hinterlegt. Es wurden in den letzten Monaten neue Holzarten hinzugefügt, weil gewisse Handelshölzer nicht mehr in genügendem Umfang zur Verfügung stehen bzw. unter Artenschutz gestellt wurden. Dies führte dazu, dass alternative Arten gehandelt werden, die nun auch in die Datenbank aufgenommen wurden.

Einige Hölzer sind gemäss Artenschutzabkommen CITES geschützt. Der aktuellste Schutzstatus kann in der Datenbank abgefragt werden.

Die Holzdatenbank finden Sie unter folgendem Link: https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/themen/holzdeklaration/holzdatenbank.html

Ressourcen zur Weiterführung der Kontrollen zur Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten durch das BFK

Die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten ist am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten. Das BFK wurde als Kontrollorgan für die Deklarationspflicht bestimmt und überwacht seit Januar 2012 die Umsetzung der Deklarationspflicht. Die damit verbundene Stelle wurde bisher zweimal befristet bewilligt. Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 4. Mai 2016 wurde die Stelle des Holzkontrolleurs nun unbefristet genehmigt. Dieser Beschluss garantiert die Weiterführung der Kontrollen im gleichen Umfang.

Updates im BFK

Der neue BFK-Internetauftritt ist live

Die Website www.konsum.admin.ch ist inhaltlich, strukturell und technisch erneuert worden. Neu ist der BFK-Webauftritt auch auf mobilen Geräten gut lesbar.

Achtung: Durch die Migration der Website müssen externe Links, die auf die BFK-Website verweisen, überprüft und möglicherweise angepasst werden.

Neuer wissenschaftlicher Mitarbeiter

Wir begrüssen im BFK-Team Herrn Matthias Gehrig. Herr Gehrig ersetzt Herrn Maurer, der uns nach 13-jähriger sehr guter Zusammenarbeit verlässt. Wir wünschen ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft das Beste.

Umzug ins Bundeshaus Ost

Das BFK zieht um! Ab dem 26. Juli 2016 finden Sie uns in den nun fertig renovierten Räumlichkeiten des Bundeshauses Ost. Alle neuen Kontaktdaten werden zeitnah auf unserer Website aufgeschaltet.

 


Adresse für Rückfragen

Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41 58 462 20 21
E-Mail: bojan.tesic@bfk.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-62461.html