Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung

Bern, 29.06.2016 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. Oktober 2016.

Das schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ist eine Dokumentations- und Forschungsstätte für Rechtsvergleichung, ausländisches und internationales Recht mit einer Bibliothek von über 500‘000 Büchern. Das SIR als dezentrale Verwaltungseinheit ist organisatorisch dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zugeordnet.

Mit dem totalrevidierten Gesetz (SIRG) erhält das SIR neu schlankere Strukturen, nämlich einen Institutsrat mit 9 (bisher: 22) Mitgliedern und eine maximal aus 3 Personen bestehende Direktion. Zur Unterstützung der Direktion in wissenschaftlichen Fragen kann der Institutsrat einen wissenschaftlichen Beirat mit rein beratender Funktion einsetzen.

Zweck, Rechtsstellung, Aufgaben und Standort unverändert

Inhaltlich werden im neuen SIRG weder der Zweck oder die Rechtsstellung des SIR, noch seine Aufgaben, noch sein Standort in einem dem Kanton Waadt gehörenden Gebäude auf dem Campus der Universität Lausanne in Dorigny verändert. Neu wird hingegen eine klare Trennung zwischen den gesetzlichen Aufgaben des SIR und seinen gewerblichen Leistungen (d.h. Erstellen von Rechtsgutachten für Dritte) vorgenommen. Neu ist weiter, dass das Institut Drittmittel, namentlich Zuwendungen Dritter und Beiträge aus Forschungsprogrammen, entgegennehmen oder sich beschaffen kann. Sodann wird der Bundesrat neu für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Instituts festlegen.


Adresse für Rückfragen

Christina Schmid, Direktorin des SIR, T +41 21 692 49 11



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Schweiz. Institut für Rechtsvergleichung
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