Positionspapier von Empa, PSI und BFH zur CO2-Gesetzgebung

Dübendorf, St. Gallen und Thun, 15.06.2016 - Neu zugelassene Personenwagen müssen bestimmte CO2-Vorschriften erfüllen. Diese sollen im Rahmen der bevorstehenden CO2-Gesetzesrevision analog der entsprechenden EU-Gesetzgebung verschärft werden. Die Empa, das PSI und die BFH schlagen als zusätzliche effektive Massnahme vor, Pakete von effizienten Fahrzeugen und erneuerbarer Energie zu ermöglichen und die daraus resultierende, nachgewiesene CO2-Minderung anzurechnen. Eine ähnliche Stossrichtung verfolgt eine Motion, die in diesen Tagen im Nationalrat behandelt wird.

Die Mobilität auf der Strasse ist für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Schweiz wichtig. Sie ist aber auch für rund ein Drittel der in der Schweiz verbrauchten Endenergie und fast 40% der CO2-Emissionen verantwortlich. Im Rahmen der Energie-, CO2- und Mineralölsteuer-Gesetzgebung wurden deshalb Massnahmen zur Reduktion dieser Kennwerte eingeführt, und zwar die Energieetikette für Personenwagen, die Mineralölsteuerentlastung für erneuerbare Treibstoffe sowie die CO2-Zielwerte für Personenwagen.

Für die Automobilindustrie hat insbesondere die CO2-Gesetzgebung eine grosse Bedeutung, da die Nichteinhaltung der Zielwerte mit hohen Abgaben sanktioniert wird. Pro Gramm CO2/km – ab einer Zielwertüberschreitung von mehr als 3g CO2/km – beträgt diese Sanktion zurzeit CHF 142.5, was umgerechnet bei einer Laufleistung eines Fahrzeugs von 225‘000 km (15 Jahre à 15‘000km/a) einem CO2-Preis von rund CHF 600 pro Tonne entspricht. Die CO2-Emissionen von Personenwagen sind somit sehr kostspielig. Deshalb hat die vorgeschlagene Massnahme eine grosse Wirkung und Erfolgschance für die Reduktion von CO2-Emissionen.

Als Massnahmen zur CO2-Minderung werden alternative Antriebe (Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenantriebe) sowie erneuerbare Antriebsenergie diskutiert. Mit alternativen Antrieben wird primär eine Effizienzsteigerung erreicht. Die entscheidende Wirkung auf die gesamten CO2-Emissionen erzielen jedoch Treibstoffe, die auf erneuerbarer Energie basieren. Dieser Tatsache wird in der heutigen CO2-Gesetzgebung für Personenwagen nicht ausreichend Rechnung getragen. Aus wissenschaftlicher Sicht drängt sich deshalb eine Anpassung auf, die die Empa, das PSI und die BFH in einem Positionspapier für die Revision des CO2-Gesetzes vorschlagen.
Der Vorschlag für die CO2-Gesetzesrevision basiert auf der Einführung von Fahrzeug-Treibstoffpaketen (vorerst nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren):

  1. Fahrzeuge sollen künftig zusammen mit einem Treibstoffpaket verkauft werden können.
  2. Die durch das Treibstoffpaket realisierte (nachgewiesene) CO2-Reduktion soll im Rahmen der CO2-Gesetzgebung für die entsprechenden Fahrzeuge angerechnet werden können.
  3. Diese Massnahme soll auf effiziente Fahrzeuge beschränkt werden (z.B. Fahrzeuge, die den CO2-Zielwert als Einzelfahrzeuge einhalten) und sie soll nur für synthetische Treibstoffe gelten, da biogene erneuerbare Treibstoffe bereits im Rahmen der Mineralölsteuergesetzgebung berücksichtigt werden.

Als erneuerbare Energie wird in diesem Kontext primär die im heutigen Strommarkt, beispielsweise im Sommerhalbjahr, nicht mehr wirtschaftliche Wasserkraft und die erneuerbare Elektrizität verstanden, die gespeichert werden muss (z.B. Photovoltaik im Sommer über Mittag). Diese nicht direkt im Stromnetz nutzbare Elektrizität kann entweder für Elektrofahrzeuge, durch elektrolytische Umwandlung in Wasserstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge oder durch Methanisierung mit CO2 für Gasfahrzeuge verwendet werden. Die verschiedenen Konzepte unterscheiden sich hinsichtlich Wirkungsgrad und Speicherfähigkeit. So bieten Elektrofahrzeuge den höchsten Wirkungsgrad und Gasfahrzeuge dank Gasnetz die grösste Speicherfähigkeit, während Brennstoffzellenfahrzeuge dazwischen liegen. Für die zukünftige Energieversorgung sind hohe Wirkungsgrade ebenso wichtig wie hohe Speicherkapazitäten. Deshalb können diese drei Konzepte aus energiesystemischer Sicht als gleichwertig angesehen werden.


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Dr. Brigitte Buchmann
Mitglied der Direktion / Departement Mobilität Energie und Umwelt
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