Bundesrat genehmigt Anpassung des Zolltarifs

Bern, 10.06.2016 - Aufgrund der revidierten Nomenklatur des Weltzollrats (WZO) wird der Schweizer Zolltarif angepasst, wobei die Zollbelastung der Waren unverändert bleibt. Mit diesen Anpassungen, die der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung genehmigt hat, wird den neusten technologischen Entwicklungen Rechnung getragen. Damit verfügt die Schweiz über eine aktuelle Nomenklatur, die weltweit kompatibel ist. Dies ermöglicht der Wirtschaft einen administrativ reibungslosen Handel.

Der schweizerische Zolltarif basiert auf der internationalen Nomenklatur der Weltzoll-organisation (WZO) mit Sitz in Brüssel. Der zwischenstaatlichen Organisation gehören über 170 Länder – darunter sämtliche Industrienationen und somit auch die Schweiz – an. Das «Harmonisierte System», wie diese internationale Nomenklatur heisst, wird bei Handelsabkommen angewendet, dient als Warenliste für den Zoll, internationale Transporte, Statistiken usw. Damit diese mit den neuesten technologischen Entwicklungen Schritt hält, wird sie periodisch – normalerweise alle fünf Jahre – angepasst. Die Mitgliedstaaten sind völkerrechtlich verpflichtet, diese Anpassungen in ihre nationalen Zolltarife einzubauen.

In der vorliegenden Version werden im Zolltarifkapitel 3 weitere Fischarten und Krustentiere namentlich aufgeführt. Damit erhofft sich die FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) eine bessere Überwachung des internationalen Handels und eine bessere Aussagekraft der Statistik. Das gleiche Ziel soll für chemische Erzeugnisse, die für Mensch und Tier respektive die Umwelt nicht unbedenklich sind, mit neuen Nummern in den Kapiteln 28, 29 und 38 erreicht werden. Die Nummer 3002 (u. a. Biopharma) wird neu strukturiert. Damit wird auf internationaler Ebene ein Anliegen der schweizerischen Pharmaindustrie berücksichtigt. Neue Nummern werden auch für Produkte zur Malariabekämpfung geschaffen. Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, werden Hybrid- und Elektrofahrzeuge im Zolltarif namentlich aufgeführt. Die Zollbelastung der Waren bleibt unverändert. Sämtliche Änderungen sind im Internet unter www.ezv.admin.ch (Zollinformation Firmen, Zolltarif tares) einzusehen.

Der Schweizer Zoll hat bei der Ausarbeitung der Nomenklaturänderungen bei der Weltzollorganisation, stets unter Konsultation der Wirtschaftskreise, aktiv mitgewirkt. Die nächste Revision ist für das Jahr 2022 vorgesehen.

Bedeutung des Harmonisierten Systems (HS)
Der Zolltarif basiert auf einer internationalen Nomenklatur, mit der Waren klassifiziert werden. Diese Warenliste ist für den grenzüberschreitenden Verkehr unentbehrlich und dient unter anderem als Grundlage für Handelsstatistiken und Zollabkommen. Bei der Ein- und Ausfuhr werden die Waren mit einer Codenummer angemeldet und im Zolltarif eingereiht. Mit der internationalen Vereinheitlichung werden im Zolltarif beispielsweise «Leuchtdioden (LED)-Lampen» in der Nummer 8539.50 als solche erfasst, was den grenzüberschreitenden Verkehr wesentlich erleichtert.


Adresse für Rückfragen

Walter Pavel, Sektionschef, Sektion Kommunikation und Medien, Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Tel. +41 58 462 67 43, walter.pavel@ezv.admin.ch



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Der Bundesrat
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