Bundesrat gegen Zusammenlegung der zivilen und der militärischen Dienststellen für Immobilien

Bern, 10.06.2016 - Der Bundesrat hält an der heutigen Spartenlösung für die Immobilen der zivilen und der militärischen Bundesverwaltung fest. Eine Zusammenlegung zu einer einzigen Dienststelle wäre aus Gründen der Kundenorientierung sowie der Führbarkeit und Effizienz nicht sinnvoll, wie ein Prüfbericht in Erfüllung eines Postulats aus dem Parlament zeigt. Bestehende Synergiemöglichkeiten werden bereits heute genutzt.

Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat in einem ausführlichen Bericht die Organisation des Bau- und Liegenschaftswesens des Bundes überprüft. Diese besteht seit der Regierungs- und Verwaltungsreform von 1997 aus drei separaten Dienststellen für die Immobilien der ETH sowie der zivilen- und der militärischen Verwaltung. Diese Organisationsform wurde gewählt, um eine optimal auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtete, effiziente und sparsame Verwaltung der Immobilien sicherzustellen.

Aufgrund eines Postulats aus dem Parlament wurde nun eine Zusammenführung dieser Dienststellen geprüft. Der Bundesrat hält in seinem Analysebericht fest, dass die Gründe für die 1997 getroffene Spartenlösung auch heute noch Gültigkeit haben. Laut Bericht bestehen nach wie vor grosse Unterschiede hinsichtlich Kerngeschäft, Herausforderungen, Strategien, Objekttypen, Portfoliosegmentierung und geographischer Verteilung der Objekte. Infolgedessen zeigen sich auch Unterschiede bei der Ausgestaltung der Organisationen, Prozesse und Dienstleistungen. Bestehende Synergiepotenziale werden bereits heute genutzt. Die Einheitlichkeit und Kostentransparenz würden durch eine Zusammenlegung der Dienststellen nicht gesteigert werden. Aufgrund dieser Analyse beschloss der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung, die Immobilienstellen für die zivile- und die militärische Bundesverwaltung wie bisher getrennt weiterzuführen.


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