PUBLICA: Aufhebung des Kaderplans 2

Bern, 03.06.2016 - Im Rahmen der Revision der Anstellungsbedingungen hat der Bundesrat im Jahr 2015 beschlossen, den Kaderplan 2 aufzuheben und die darin versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung in den Kaderplan 1 zu überführen. Damit spart die Arbeitgeberin Bundesverwaltung jährlich 4,8 Millionen Franken ein. Mit seinem heutigen Beschluss hat der Bundesrat die Aufhebung des Kaderplans 2 nun vorsorgerechtlich umgesetzt.

Mitarbeitende der Bundesverwaltung in den Lohnklassen 30 und höher sind bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA im Kaderplan 2 versichert. Der Kaderplan 2 wurde 2008, beim Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat in der beruflichen Vorsorge des Bundes, eingerichtet. Mit dem Kaderplan 2 sollte das damalige Leistungsniveau der höheren Kader gehalten werden. Dieses Leistungsniveau wird heute in aller Regel übertroffen. Damit fehlen sachliche Argumente, um den Kaderplan 2 aufrechtzuerhalten.

Einjährige Übergangsfrist

Mitarbeitende, die bis anhin im Kaderplan 2 versichert waren, werden per 1. Januar 2017 in den Kaderplan 1 überführt. Ausgenommen sind Mitarbeitende, die bereits zum Zeitpunkt des Primatwechsels im Vorsorgewerk Bund im Kaderplan 2 versichert waren und die am 31. Dezember 2016 60 Jahre oder älter sind. Sie bleiben ein Jahr länger, d. h. bis am 31. Dezember 2017, im Kaderplan 2 versichert. Danach wird der Kaderplan 2 endgültig aufgehoben. Durch den Wegfall der höheren Arbeitgeberbeiträge spart die Bundesverwaltung jährlich 4,8 Millionen Franken ein.


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