BFK – Sicherheitshinweis für bestimmte Herlag Kinderhochstuhl-Modelle Tipp-Topp und Tipp-Topp Comfort durch die Firma Heinz Kettler GmbH & Co. KG
Bern, 26.05.2016 - In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen (BFK) informiert die Heinz Kettler GmbH & Co. KG über den Sicherheitshinweis für bestimmte Herlag Kinderhochstuhl-Modelle Tipp-Topp und Tipp-Topp Comfort
Die Heinz Kettler GmbH & Co. KG informiert vorsorglich, dass bei bestimmten Herlag Kinderhochstuhl-Modellen Tipp-Topp und Tipp-Topp Comfort unter ungünstigen Umständen oder Belastungen die Fussstützte brechen kann. Dabei könnten Kinder beim Auf- oder Absteigen fallen und sich verletzten.
Betroffene Kinderhochstühle sollten nicht weiter verwendet werden. Über die Internetseite www.tipptopp.herlag.de informiert die Firma Heinz Kettler GmbH & Co. KG zum weiteren Vorgehen.
Nicht betroffen sind aktuelle Tipp-Topp und Tipp-Topp Comfort Modelle mit folgenden Kennungen in der Seriennummer: Z200 bis Z999 sowie A000 bis A999 (siehe Typenschild an der Stuhlrückseite).
Disclaimer: Die Rückrufe und Sicherheitsinformationen bestehen aus teilweise oder ganz übernommenen Pressemitteilungen der entsprechenden Unternehmen oder Institutionen und werden mit deren Einverständnis publiziert.
Adresse für Rückfragen
Hotline: +49 (29 38) 81 1188
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Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
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