Personalpolitische Vorgaben des Bundesrates für die Periode 2016–2019

Bern, 25.05.2016 - Der Bundesrat hat heute die strategischen Sollwerte und Indikatoren für das Personalmanagement der Bundesverwaltung erneuert. Er hat dabei an die Vorgaben für die Periode 2011–2015 angeknüpft. Die neuen Vorgaben sind wiederum als Zielbänder ausgestaltet und sollen bis Ende 2019 erreicht werden. Sie betreffen unter anderem die Eigenrekrutierung Kader, die Verteilung der Geschlechter und die Personalführung.

Die Personalstrategie Bundesverwaltung 2016–2019 enthält zu den verschiedenen Stossrichtungen eine Reihe von Massnahmen sowie die Messgrössen, mit deren Hilfe der Bundesrat die Umsetzung verfolgen kann. Für diese Messgrössen hat der Bundesrat nun konkrete Zielvorgaben festgelegt. Wo es sinnvoll war, hat er das Zielniveau erhöht. Bei einem  Sollwert hat sich eine Senkung des Zielniveaus aufgedrängt. In anderen Bereichen schliesslich soll das sachgerechte Zielniveau der letzten Periode weitergeführt werden. In diesen Fällen geht es darum, für die nächste Periode ein Absinken der Kennzahlen zu verhindern.

Da während der Controllingperiode äussere Einflüsse Schwankungen bewirken können, sind die Sollwerte und Indikatoren als Bandbreiten in Form von Zielbändern ausgestaltet. Sie bezeichnen den Ende 2019 zu erreichenden Stand. Der Bundesrat kommentiert die Entwicklung der Kennzahlen im jährlichen Reporting Personalmanagement zuhanden der parlamentarischen Aufsichtskommissionen.      


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