WEKO: Hausdurchsuchungen erweisen sich als wirksames Instrument

Bern, 14.04.2016 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat in ihrem Kampf gegen Kartelle und für offene Märkte 2015 mehrere Untersuchungen abgeschlossen. Gleichzeitig ergingen drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zu zentralen Fragestellungen. Die WEKO zieht zudem eine positive Bilanz zu den Hausdurchsuchungen, die sie seit 10 Jahren erfolgreich einsetzen kann.

Zentrale Entscheide der WEKO im 2015 betrafen das Kartell der Sanitärgrosshändler, die Vertragsklauseln der Hotelbuchungsplattformen und eine Behinderung von Konkurrenten durch Swisscom. Daneben hat sie weitere Untersuchungen mit Sanktionen abgeschlossen (Saiteninstrumente,Tunnelreinigungen, Automobilhandel sowie Flügel und Klaviere). In drei Beschwerdeverfahren gegen WEKO-Entscheide hat das BVGer seine Urteile gefällt: Die Beschwerde von BMW gegen die von der WEKO verhängte Busse von CHF 154 Millionen wurde vollumfänglich abgewiesen; im Urteil betreffend Swisscom hat das Gericht den Entscheid der WEKO bestätigt, wobei die Sanktion um 15% auf CHF 186 Millionen reduziert wurde; im Urteil betreffend Bergsportprodukte hat das Gericht die Beschwerde mangels Erheblichkeit der Abrede gutgeheissen. Alle drei Urteile betreffen Grundsatzfragen des Kartellgesetzes und sind ans Bundesgericht weiter gezogen worden.

Die Wettbewerbsbehörden können seit dem 1. April 2004 in ihren Verfahren Hausdurchsuchungen durchführen, um Beweismittel sicherzustellen. Dabei werden in der Regel Polizeikräfte und IT-Spezialisten beigezogen. Seit Februar 2006 hat das Sekretariat insgesamt bei mehr als 100 Unternehmen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Hausdurchsuchung hat sich als wirksames Instrument bei der Untersuchung mutmasslicher Gesetzesverstösse erwiesen. Sie hat fast immer wesentliche Beweismittel zu Tage gefördert und hat vielfach auch zu Selbstanzeigen der betroffenen Unternehmen geführt. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wurde stets gewahrt, denn eine Hausdurchsuchung stellt für betroffene Unternehmen einen erheblichen Eingriff dar und ist für die Behörde mit hohem Aufwand verbunden.


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