Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer

Bern, 24.02.2016 - Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG). Die gesetzlichen Grundlagen müssen geändert werden, damit das Bundesamt für Statistik (BFS) einen internationalen Identifikator ausstellen kann.

Der Bundesrat hat im Dezember 2015 beschlossen, dass sich die Schweiz am Aufbau eines globalen Identifikatorensystems für Finanzmarktakteure beteiligt. Mit dem Legal Entity Identifier (LEI), einem einheitlichen internationalen Identifikator, kann die Qualität von Finanzdaten verbessert und die Beurteilung von Systemrisiken vereinfacht werden.

In der Schweiz ist das BFS für die Ausstellung und Verwaltung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zuständig. Das UID-System verfolgt den gleichen Zweck, nämlich die Identifikation von juristischen Einheiten, in der Schweiz wie das LEI-System auf internationaler Ebene. Es liegt daher auf der Hand, dass die UID die Grundlage für die Einführung des LEI in der Schweiz bildet und dass das BFS die Rolle der lokalen Auswertungseinheit, der sogenannten Local Operating Unit (LOU), wahrnimmt und den LEI in der Schweiz ausstellt.

Durch diese Änderungen können die betroffenen juristischen Einheiten ihren internationalen Identifikator beim BFS beantragen und müssen ihn nicht mehr - wie bisher - im Ausland anfordern.


Adresse für Rückfragen

Bertrand Loison, Abteilungschef Register
Bundesamt für Statistik BFS
Tel.: +41 58 463 67 70, bertrand.loison@bfs.admin.ch


Fabio Tomasini, Sektionschef Betriebs- und Unternehmensregister
Bundesamt für Statistik BFS
Tel.: +41 58 463 64 38, fabio.tomasini@bfs.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Statistik
http://www.statistik.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-60748.html