Informationsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Singapur

Bern, 17.02.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung ein Abkommen zwischen der Schweiz und Singapur über den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen genehmigt.

Die Schweiz unterhält mit einer Vielzahl von Staaten oder Organisationen Vereinbarungen über den Austausch und gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen aus dem militärischen Bereich. Solche Informationsschutzvereinbarungen dienen dazu, mit andern Staaten auch im sensitiven Bereich kooperieren zu können.

Die beiden Vertragspartner anerkennen dabei die ausgehandelten Sicherheitsbestimmungen. Gestützt auf diese können entsprechend internationalem Standard klassifizierte Informationen ausgetauscht oder Zugang dazu gewährt werden. Solche Vereinbarungen ermöglichen es unter anderem auch Schweizer Firmen, sich für Aufträge mit klassifiziertem Inhalt, welche vom Vertragspartner ausgeschrieben werden, bewerben zu können. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Neuabschluss.

Dieses Abkommen bildet primär die Basis für den Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich Forschung und Entwicklung sowie mittelfristig für eine vertiefte Kooperation. Die Schweizer Armee und die Streitkräfte Singapurs betreiben zum Teil ähnlich konfigurierte Rüstungssysteme wie das Pilatus PC-21 Trainingsflugzeug und den Leopard 2 Kampfpanzer.


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