Newsletter Büro für Konsumentenfragen 01/2016

Bern, 15.02.2016 - Anbei erhalten Sie die den Newsletter des Büro für Konsumentenfragen.

Finanzhilfen

2015 konnte das BFK Subventionen im Umfang von 989‘000 Franken verteilen. Davon gingen 900‘000 Franken an die vier Konsumentenorganisationen ACSI (18%), FRC (34%), kf (19%) und SKS (29%). Die verbleibenden 89‘000 Franken wurden an die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen, den Konsumenten Verband, die Konsumentenvereinigung Schweiz, die Konsumhelden, die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz und den TCS aufgeteilt.

Am 1. November 2015 trat die revidierte Verordnung über Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen (SR 944.05) in Kraft. Diese hat Auswirkungen auf das Verfahren zur Aufteilung und Genehmigung der Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen. Die neuen Abläufe sind in den entsprechenden Wegleitungen des BFK beschrieben. Sie können auf der Website des BFK abgerufen werden.

(https://www.konsum.admin.ch/de/dienstleistungen/finanzhilfe-des-bundes-an-die-konsumentenorganisationen/)

Infostelle Produktsicherheit

Steigende Tendenz bei der Publikation von Rückrufen und Sicherheitsmeldungen bezüglich Konsumprodukten.

2015 hat das BFK insgesamt 76 Rückrufe und Sicherheitsmeldungen bezüglich Konsumprodukten publiziert. Das entspricht einer Zunahme von 46% gegenüber 2014. Ein Grossteil der publizierten Informationen betrafen Lebensmittel (30%) gefolgt von den Bereichen Heim, Hobby und Sport (29%) und Elektrogeräte (22%).
Zu den aktuellsten Produktrückrufen und Sicherheitsinformationen: www.produkterueckrufe.admin.ch.

Neues von der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK)

Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) wurde Ende 2015 vom Bundesrat für die nächste Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Sie wird dabei weiterhin von Dr. Marlis Koller-Tumler als Präsidentin und Prof. Pascal Pichonnaz als Vizepräsident geführt. Die aktuelle Zusammensetzung der EKK finden Sie unter folgendem Link: https://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/gremium_10314.html.

Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) berät den Bundesrat sowie die Departemente und ihre Dienste in Fragen der Konsumpolitik anhand von Empfehlungen.

Holzkontrolle

Das BFK überwacht als Kontrollorgan die Einhaltung der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Die Ergebnisse der Kontrollen aus dem Jahr 2015 sind insgesamt positiv. Insgesamt deklarierten 72% dieser Unternehmen ihre Produkte korrekt. Der Wert liegt über dem Wert des Vorjahres, in welchem 57% der kontrollierten deklarationspflichtigen Unternehmen ihre Produkte korrekt deklarierten. Insgesamt konnte bezüglich der Deklaration der Holzherkunft gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung festgestellt werden. Im Kontrolljahr 2015 wurde bei 81% der geprüften Produkte die Holzherkunft deklariert. Im Vorjahr war dies nur bei 41% der Fall. Das BFK wird sich weiterhin für eine gute Umsetzung der Holzdeklaration einsetzen. Die risikobasierten Kontrollen aufgrund eines Stichprobenplans und der Erfahrungen aus den Kontrollen der vergangenen Jahre sollen im Jahr 2016 mindestens im bisherigen Rahmen weitergeführt werden.

Schweizer Konsumentenrecht: Gesetzesänderungen, die 2016 in Kraft treten

Bei den 2016 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen, die speziell die Konsumentinnen und Konsumenten betreffen, sind aktuell vor allem folgende Bereiche erwähnenswert:

Haustürgeschäfte und Telefonverkäufe

Seit dem 1. Januar 2016 gilt gemäss den Artikeln 40a ff. des Obligationenrechts (OR, SR 220) ein Widerrufsrecht für Vertragsabschlüsse am Telefon. Ein solches existierte bereits für Haustürgeschäfte. Die Widerrufsfrist wurde zudem auf 14 Tage erhöht.

Konsumkredit

Konsumentinnen und Konsumenten, die einen Konsumkreditvertrag gemäss Bundesgesetz über den Konsumkredit abschliessen (KKG, SR 221.214.1), können den Vertrag seit dem 1. Januar 2016 gemäss Artikel 16 KKG innerhalb von 14 Tagen (und nicht mehr innerhalb von 7 Tagen) widerrufen.

Darüber hinaus verbieten die am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Artikel 36a und 36b KKG aggressive Werbung für Konsumkredite.

Schliesslich wird sich der in Artikel 1 der Verordnung zum Bundesetz über den Konsumkredit (VKKG, SR 221.214.11) festgelegte Höchstzinssatz ab dem 1. Juli 2016 ändern. Er soll von 15% auf voraussichtlich 10% für Barkredite und 12% für Kreditkarten gesenkt werden.

Fernmelde-Bereich

Im Fernmelde-Bereich sind die Zuständigkeiten für Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte zukünftig klarer aufgeteilt. So können die Hersteller, Importeure und Verkäufer leichter gewährleisten, dass die Produkte auf dem Markt regelkonform sind. Für die Konsumentinnen und Konsumenten wird die Nachverfolgbarkeit der Produkte verbessert: Die Adressen, unter denen der Hersteller oder Importeur kontaktiert werden kann, müssen dem Produkt zwingend beigefügt werden. Die Änderungen zur Verordnung über die Fernmeldeanlagen (FAV, SR 784.101.2) werden am 13. Juni 2016 in Kraft treten und diejenigen zur Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV, SR 734.5) am 20. April 2016.

Für weitere Informationen zu diesen Themen oder zu anderen 2016 in Kraft tretenden Änderungen verweisen wir auf die vom BFK erstellte Liste, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.konsum.admin.ch/de/dokumentation/konsumentenrechte/aenderungen-in-der-bundesgesetzgebung/neue-aenderungen-in-der-bundesgesetzgebung-2016/.

    


Adresse für Rückfragen

Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41 58 462 20 21
E-Mail: bojan.tesic@bfk.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-60650.html