Fall FIFA: US-Behörden erhalten erste Beweismittel

Bern, 30.12.2015 - Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat heute den US-Behörden erste Beweismittel für ihr Strafverfahren gegen hochrangige FIFA-Funktionäre übermittelt. Es handelt sich um Unterlagen zu Bankkonten, über welche Bestechungsgelder für die Vergabe von Vermarktungsrechten im Zusammenhang mit Fussballturnieren in Lateinamerika und in den USA geflossen sein sollen.

Gestützt auf ein US-Rechtshilfeersuchen vom 6. März sowie zwei ergänzende Ersuchen vom 21. April und 21. Mai 2015 hat das BJ umfangreiche Bankunterlagen erheben lassen. Es handelt sich um Unterlagen zu rund 50 Konten auf zehn verschiedenen Banken, über welche Bestechungsgelder an die hochrangigen FIFA-Funktionäre geflossen sein sollen. Das BJ muss prüfen, ob ein Zusammenhang zwischen den Bankunterlagen und den in den Rechtshilfeersuchen dargelegten strafbaren Handlungen besteht. Es klärt zudem ab, ob diese Dokumente für die Weiterführung des Strafverfahrens in den USA notwendig sind, beispielsweise um den Geldfluss rekonstruieren zu können.

Bisher hat das BJ fünf Teil-Schlussverfügungen erlassen, die jeweils einen Inhaber eines oder mehrerer Konten bei einer bestimmten Bank betreffen. Diese Schlussverfügungen sind innert der 30-tägigen Beschwerdefrist nicht vor Bundesstrafgericht angefochten und damit rechtskräftig geworden. In einem weiteren Fall war eine vereinfachte Ausführung des Rechtshilfeverfahrens ohne Schlussverfügung möglich, weil die Konteninhaberin der Herausgabe der Unterlagen zustimmte. Das BJ konnte deshalb heute diese Beweismittel an die US-Behörden übermitteln. Diese Woche hat das BJ drei neue Teil-Schlussverfügungen erlassen, weitere werden fortlaufend folgen.

Die US-Behörden haben auch um die Herausgabe von Akten aus dem im Jahr 2010 eingestellten Strafverfahren gegen FIFA-Funktionäre bzw. im Strafverfahren gegen Verantwortliche der Sportvermarktungsfirma ISL ersucht, weil sie die aus dem schweizerischen Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse als bedeutsam für ihr Strafverfahren erachten. Gestützt auf ein ergänzendes Rechtshilfeersuchen vom 25. September bewilligte das BJ die Anwesenheit von US-Beamten bei der Triage der umfangreichen Strafakten unter der Leitung von Zuger Behördenvertretern. Auch diese Akten im Umfang von rund 50 Bundesordnern werden zurzeit durch das BJ gesichtet und abschliessend auf deren Bedeutung für das US-Strafverfahren geprüft.

Rund 80 Mio. USD gesperrt

Gestützt auf die US-Rechtshilfeersuchen hat das BJ zudem auf 13 Bankkonten rund 80 Mio. USD gesperrt. Diese Gelder bleiben bis zum Abschluss des Rechtshilfeverfahrens gesperrt. In einem zweiten Schritt können die US-Behörden gestützt auf einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Einziehungsentscheides eines US-Gerichts um die Herausgabe dieser Vermögenswerte ersuchen.

Stand des Auslieferungsverfahrens

Drei der neun FIFA-Funktionäre, die am 27. Mai und am 3. Dezember 2015 in Zürich verhaftet worden waren, haben der vereinfachten Auslieferung an die USA zugestimmt. Jeffrey Webb, José Maria Marin und Juan Angel Napout wurden am 15. Juli, 3. November bzw. 15. Dezember den US-Behörden übergeben. Eduardo Li wurde nach dem Rückzug seiner Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid des BJ am 18. Dezember an die USA ausgeliefert. Nachdem das BJ dem uruguayischen Auslieferungsersuchen die Priorität zuerkannt hatte, wurde Eugenio Figueredo am 23./24. Dezember an Uruguay ausgeliefert. Die anderen vier Personen widersetzen sich nach wie vor einer Auslieferung an die USA: Die Beschwerden von Julio Rocha, Costas Takkas und Rafael Esquivel gegen die Auslieferungsentscheide des BJ sind beim Bundesstrafgericht hängig; bis am 11. Januar 2016 muss das formelle US-Auslieferungsersuchen für Alfredo Hawit beim BJ eintreffen.


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