Revidierte Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst tritt per Februar 2016 in Kraft

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat setzt die angepasste Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst per 1. Februar 2016 in Kraft.

In der Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD) wird dem Delegierten des Bundesrates die Koordinations- und Ausbildungskompetenz im Bereich Veterinärdienst im Rahmen des Koordinierten Sanitätsdienstes zugeteilt. Diese Aufgabe nimmt der Delegierte zwar schon jetzt wahr, jedoch bislang ohne entsprechende Verordnung. Zusätzlich wird dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und den Kantonsvertretern die Möglichkeit des Einsitzes im sanitätsdienstlichen Koordinationsgremium (SANKO) ermöglicht.

Die Aufgabe des Koordinierten Sanitätsdienstes ist die stufengerechte Koordination des Einsatzes und der Nutzung der personellen, materiellen und einrichtungsmässigen Mittel der zivilen und militärischen Stellen, die mit der Planung, Vorbereitung und Durchführung von sanitätsdienstlichen Massnahmen beauftragt sind.

Mit diesen Anpassungen wird die Verordnung über den Koordinierten Veterinärdienst im Rahmen der Gesamtverteidigung vom 3. Mai 1978 obsolet und kann aufgehoben werden.


Adresse für Rückfragen

Renato Kalbermatten
Sprecher VBS
058 464 88 75



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat VBS
https://www.vbs.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-60072.html