Änderungen in den Vorsorgereglementen von PUBLICA und RAB

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat hat heute Änderungen in den Vorsorgereglementen von PUBLICA und der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB genehmigt, welche von den paritätischen Organen der beiden Vorsorgewerke beantragt wurden.

Der Anschluss der Arbeitgeber an die Pensionskasse PUBLICA wird in einem Anschlussvertrag geregelt. Die Anschlussvertragsdokumente der einzelnen Vorsorgewerke umfassen den eigentlichen Anschlussvertrag, das Vorsorgereglement, das Reglement Teilliquidation, das Service Level Agreement Allgemeine Dienstleistungen und in der Regel das Service Level Agreement Gesundheitsprüfung. Die sozialpartnerschaftliche Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge erfolgt durch das paritätische Organ des jeweiligen Vorsorgewerks. Die paritätischen Organe der Vorsorgewerke PUBLICA und RAB haben Änderungen in ihren Vorsorgereglementen beschlossen. Diese Änderungen hat der Bundesrat heute genehmigt.

So wird im Vorsorgewerk PUBLICA der Anspruch auf das Todesfallkapital von 50 auf 100 Prozent des Altersguthabens erhöht. Im Vorsorgewerk RAB wird die Aufteilung der Sparbeiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden an jene des Vorsorgewerks Bund angeglichen.

Die beiden Änderungen treten per 1. Januar 2016 in Kraft.


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